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Polizeibeauftragter will von Dobrindt Rechtssicherheit an Grenze
Berlin () – Der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch fordert von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Rechtssicherheit für die angeordneten Zurückweisungen an der Grenze.
„Ich appelliere eindringlich an Bundesinnenminister Dobrindt, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Zum einen haben unsere Bundespolizeibeschäftigten dies verdient und zum anderen ist alles andere eines Rechtsstaats unwürdig“, so Grötsch weiter. Für die Einsatzkräfte der Bundespolizei an den Kontrollstellen sei eine unklare Rechtslage ein „problematischer Zustand“. Dies sei ihm von vielen Beamten zuletzt „klar zum Ausdruck“ gebracht worden.
Am Montag hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren die am 7. Mai 2025 angeordneten Zurückweisungen an der Grenze in drei Fällen für rechtswidrig erklärt. Bundesinnenminister Dobrindt hält seitdem dennoch an der Maßnahme fest. Dies könnte allerdings dazu führen, dass künftig Grenzpolizisten für ihr Handeln belangt werden.
Der Verwaltungsrechtler Michael Else hält das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts für rechtlich bindend. Dass es sich dabei nur um ein Eilverfahren handelte, spiele keine Rolle. „In dieser Art Verfahren wird im Grunde genauso geprüft wie in einer normalen Klage. Dies nennt sich Vorwegnahme der Hauptsache“, sagte Else dem „Focus“.
Sollte künftig also gegen die Zurückweisungen erneut geklagt werden, könnten Bundespolizisten rechtliche Konsequenzen erfahren. „Es besteht die latente Gefahr, dass Beamte in irgendeiner Weise belangt werden können – sei es auch nur durch Strafanzeigen durch Dritte“, so der Anwalt.
Allerdings gelte das Urteil unmittelbar zunächst nur für das Zuständigkeitsgebiet des Verwaltungsgerichts. „Zurückweisung an der Grenze in anderen Teilen der Bundesrepublik, wie etwa in Passau oder in Offenburg, würde jeweils den Zuständigkeitsbereich eines anderen Verwaltungsgerichts betreffen“, so Else weiter. Faktisch seien daher die Zurückweisungen auf gleicher Grundlage nur im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Verwaltungsgerichts derzeit rechtswidrig. „Es ist aber zu erwarten, dass andere Verwaltungsgerichte ähnlich entscheiden werden.“
Um keine Schuld auf sich zu laden, seien Bundespolizisten nun dazu angehalten, gegen die Anweisung der Zurückweisungen zu remonstrieren, also Einspruch zu erheben. „Aber selbst wenn ein Beamter zwei Mal erfolglos remonstriert hat und folglich die Anweisung ausführen muss, kann er dennoch strafrechtlich belangt werden. Das wurde im Beamtenrecht als Lehre aus dem Nationalsozialismus bewusst verankert“, erklärt Else. „Dobrindt bringt damit die Polizisten in eine Zwickmühle. Zum einen müssen sie Gehorsam leisten und die Zurückweisungen ausführen, da sie sonst disziplinarrechtlich belangt werden könnten, gleichzeitig könnten sie sich dadurch strafbar machen.“
Wie die Bundespolizei auf „Focus“-Anfrage mitteilte, hat bislang noch kein Bundespolizist gegen die Anweisung remonstriert.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Alexander Dobrindt am 06.06.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Uli Grötsch, Alexander Dobrindt, Michael Else
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Bundesinnenministerium, Alexander Dobrindt, CSU, Berliner Verwaltungsgericht, Michael Else, Focus.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 7. Mai 2025 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Passau, Offenburg
Worum geht es in einem Satz?
Bundespolizeibeauftragter Uli Grötsch fordert von Innenminister Alexander Dobrindt Klarheit über die rechtlichen Grundlagen der an der Grenze angeordneten Zurückweisungen, nachdem ein Verwaltungsgericht diese in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärte, was potenziell rechtliche Konsequenzen für die Grenzbeamten nach sich ziehen könnte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund des Ereignisses ist ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das die am 7. Mai 2025 angeordneten Zurückweisungen an der Grenze in bestimmten Fällen für rechtswidrig erklärt hat. Uli Grötsch, der Bundespolizeibeauftragte, fordert von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Rechtssicherheit für die Bundespolizei, um rechtliche Konsequenzen für die Beamten zu vermeiden, die diesen Anweisungen folgen müssen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass Bundespollizeibeauftragter Uli Grötsch von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mehr Rechtssicherheit für die Grenzmaßnahmen fordert, nachdem ein Berliner Verwaltungsgericht diese für rechtswidrig erklärt hat. Die Reaktionen in der Öffentlichkeit und den Medien unterstreichen die Besorgnis über die unklare Rechtslage, die sowohl für die Beamten belastend als auch potenziell strafrechtlich gefährlich ist.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
Rechtssicherheit für Bundespolizisten, unklare Rechtslage als problematischer Zustand, mögliche Haftung von Grenzpolizisten, rechtliche Konsequenzen für Bundespolizisten, latente Gefahr von Strafanzeigen, Einspruchsinstruktionen für Bundespolizisten, Zwickmühle zwischen Gehorsam und möglicher Strafbarkeit, disziplinarrechtliche Konsequenzen bei Verweigerung der Anweisung.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Uli Grötsch, dem Bundespolizeibeauftragten, zitiert. Er appelliert an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, schnell für Rechtssicherheit bezüglich der angeordneten Zurückweisungen an der Grenze zu sorgen, da die unklare Rechtslage für die Bundespolizisten problematisch sei und nicht dem Anstand eines Rechtsstaats entspreche.
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