Landtag will erweitertes Führungszeugnis von Mitarbeitern verlangen

Sicherheitsmaßnahmen im Landtag: Präsident Kuper will straffällige Mitarbeiter ausschließen.

Landtag will erweitertes Führungszeugnis von Mitarbeitern verlangen

() – Nordrhein-Westfalens Landtagspräsident André Kuper (CDU) will künftig besser sicherstellen, dass keine straffällig gewordenen Mitarbeiter Zutritt zum Landtag haben. So hatte der Fall eines AfD-Mitarbeiters für bundesweites Aufsehen gesorgt, der sich wegen eines antisemitischen Angriffs strafbar gemacht hat.

„Wir haben Verbesserungen für mehr im Landtag vorgenommen und möchten diese noch einmal nachschärfen“, sagte Kuper der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).

Bislang sei es so, dass bei der Einstellung von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden musste. „Das reicht aber nicht. Der Plan ist, künftig ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen“, sagte der Landtagspräsident.

Mit dem neuen Procedere würde man zum Beispiel mitgeteilt bekommen, wenn ein Waffenverbot verhängt wurde oder jemand die Zuverlässigkeitsprüfung nicht bestanden habe.

„Derzeit bekommen wir diese Informationen nicht. Deshalb haben wir den Fraktionen einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet und hoffen, dass er die Zustimmung erhält und noch in diesem Jahr in Kraft treten kann“, so Kuper.

„Wir müssen das gegen die Verfassungsfeinde schützen.“

Wenn der Landtag dann von der Straffälligkeit eines Mitarbeiters erfahre, werde man dem Abgeordneten nicht untersagen, wen er einstelle.

„Aber wir können den Zugang zum Gebäude verweigern, und der würde nicht erstattet“, sagte der CDU-Politiker. „Dann kann der Abgeordnete entscheiden, ob er Personen, die die Sicherheit im Parlament gefährden, auf eigene Kosten im Homeoffice beschäftigen will. Feinde der Demokratie dürfen nicht im Herzen der Demokratie arbeiten.“

Kuper erklärte, dass der medial bekannt gewordene Fall nicht der einzige geblieben sei.

„Tatsächlich gab es einen Fall, der bei einem Anhörungsverfahren aufgefallen ist. Dabei ging es um einen Eintrag ins Führungszeugnis“, sagte der Landtagspräsident.

„Der Abgeordnete hat sich von seinem Mitarbeiter dann aber getrennt.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Landtag von Nordrhein-Westfalen (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

André Kuper

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Nordrhein-Westfalens Landtag, CDU, AfD, Rheinische Post.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Worum geht es in einem Satz?

Nordrhein-Westfalens Landtagspräsident André Kuper plant, den Sicherheitsprozess für Mitarbeiter des Landtags zu verschärfen, indem ein erweitertes Führungszeugnis gefordert wird, um sicherzustellen, dass straffällig gewordene Personen keinen Zutritt erhalten, nachdem ein antisemitischer Vorfall mit einem AfD-Mitarbeiter bundesweit für Aufsehen sorgte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die angesprochenen Maßnahmen war der Fall eines AfD-Mitarbeiters, der sich aufgrund eines antisemitischen Angriffs strafbar gemacht hatte. Dieser Vorfall führte zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit im nordrhein-westfälischen Landtag und der Notwendigkeit, straffällig gewordene Mitarbeiter von der Arbeit im Parlament auszuschließen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass der Landtagspräsident von Nordrhein-Westfalen, André Kuper, nach einem Vorfall mit einem antisemitisch straffällig gewordenen AfD-Mitarbeiter plant, die Sicherheitsmaßnahmen im Landtag zu verschärfen. Er möchte künftig ein erweitertes Führungszeugnis verlangen, um sicherzustellen, dass straffällige Mitarbeiter keinen Zutritt erhalten, und betont die Notwendigkeit, das Parlament gegen Verfassungsfeinde zu schützen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

Sicherheitsverbesserungen im Landtag, Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses, Mitteilung über Waffenverbote und Nichtbestehen von Zuverlässigkeitsprüfungen, Verweigerung des Zugangs zum Gebäude für straffällige Mitarbeiter, kein Lohnausgleich für straffällige Mitarbeiter, Möglichkeit für Abgeordnete, straffällige Personen im Homeoffice zu beschäftigen, Schutz des Parlaments gegen Verfassungsfeinde.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird eine Stellungnahme von André Kuper, dem Landtagspräsidenten von Nordrhein-Westfalen, zitiert. Er betont die Notwendigkeit, den Zugang zum Landtag für straffällig gewordene Mitarbeiter besser zu regeln und plant, künftig ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen, um die Sicherheit im Parlament zu gewährleisten: „Wir müssen das Parlament gegen die Verfassungsfeinde schützen.“

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