Justizminister wollen Voyeur-Aufnahmen strafbar machen

Justizminister wollen Voyeur-Aufnahmen strafbar machen

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Gesellschaftliche Diskussion über digitalen Voyeurismus in Deutschland

Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf angekündigt, um gegen heimlich erstellte Voyeur-Aufnahmen vorzugehen und Strafrechtslücken zu schließen.

„Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer“, sagte die Ministerin der „Rheinischen Post“. Auch das sei eine Frage von Gleichberechtigung. „Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“. Viele inakzeptable Übergriffe stünden bereits nach heutigem Recht unter Strafe, sagte Hubig. „Doch die Erfahrungen von Frauen und Mädchen zeigen: Unser Strafgesetzbuch ist nicht auf alle Formen von Grenzüberschreitungen gut aufgestellt.“

Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde derzeit geprüft, wie man digitalen Voyeurismus kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend regeln könne, so die Ministerin. „Mein Ziel ist es, zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen – für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum voranbringt“, sagte Hubig.

Bei der bevorstehenden Justizministerkonferenz wollen Nordrhein-Westfalen und Hamburg ebenfalls auf Strafrechtsverschärfungen dringen und einen entsprechenden Antrag einbringen. Anlass ist der Fall von Yanni Gentsch. Die junge Frau war im Frühjahr in Köln von einem Mann beim Joggen belästigt worden, der ihr Gesäß gefilmt hatte.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der „Rheinischen Post“: „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht.“ Es dürfe für die Strafbarkeit eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung keinen Unterschied machen, ob Haut oder Stoff im Bild sei und wie gut sich eine Frau gegen Video- oder Fotoaufnahmen schütze, so Limbach.

„Auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit muss niemand hinnehmen. Wir haben als Staat die Verantwortung, Frauen und junge Mädchen vor so etwas zu schützen, indem sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche Berührung zukünftig strafbar sind“, sagte Limbach. Die Justizministerkonferenz solle dieses klare Zeichen setzen, mahnte er.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig, Benjamin Limbach, Yanni Gentsch

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig (SPD), Rheinische Post, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Yanni Gentsch, Benjamin Limbach (Grüne), Justizministerkonferenz.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet, sind:

Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Köln.

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant einen Gesetzentwurf gegen digitale Voyeuraufnahmen zur Schließung von Strafrechtslücken und zur Stärkung des Schutzes von Frauen vor sexueller Belästigung im öffentlichen Raum.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anstieg von Fällen digitaler Voyeurismus
  • Öffentliche Diskussion über sexuelle Belästigung
  • Vorfälle von heimlichen Filmaufnahmen im Alltag
  • Unzureichende gesetzliche Regelungen im Sexualstrafrecht
  • Fall von Yanni Gentsch als konkretes Beispiel
  • Forderungen nach Gleichberechtigung im öffentlichen Raum
  • Dringlichkeit zur Verbesserung des Schutzes von Frauen
  • Einwände gegen bestehende Prioritäten in der Strafgesetzgebung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigt Gesetzentwurf gegen heimliche Voyeur-Aufnahmen an
  • Politiker betonen Gleichberechtigung und Schutz vor sexueller Belästigung
  • Justizministerium prüft Regelungen gegen digitalen Voyeurismus
  • Justizminister aus NRW und Hamburg wollen Strafrechtsverschärfungen bei Justizministerkonferenz vorbringen
  • Fall Yanni Gentsch als Anlass für Diskussionen über Strafrechtsreform
  • NRW-Justizminister Limbach kritisiert Prioritäten in der Rechtsordnung
  • Forderung nach Gleichbehandlung von Eingriffen in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
  • Begründung für zukünftige Strafbarkeit auch ohne körperliche Berührung bei sexuellen Übergriffen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Gesetzesentwurf gegen heimlich erstellte Voyeur-Aufnahmen
  • Schließung von Strafrechtslücken
  • Besserer Schutz vor digitaler Gewalt
  • Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum
  • Dringlichkeit von Strafrechtsverschärfungen
  • Verantwortung des Staates zum Schutz von Frauen und Mädchen
  • Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen ohne körperliche Berührung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und NRW-Justizminister Benjamin Limbach zitiert. Sie äußern sich zur Notwendigkeit von Gesetzesänderungen gegen digitale Gewalt und sexuelle Übergriffe.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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