Verwaltungsgerichte kritisieren geplante Zuständigkeitsverlagerung

Bild eines Verwaltungsgerichts mit Richtern, Symbolik von Rechtsprechung und Verwaltung, kritische Diskussion.

Verwaltungsgerichte kritisieren geplante Zuständigkeitsverlagerung

() – Die Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und des Bundesverwaltungsgerichts haben sich gegen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlagerung von Zuständigkeiten an die Sozialgerichte ausgesprochen. Betroffen wären die Rechtsgebiete - und Jugendhilfe, Wohngeld, BAföG und Unterhaltsvorschuss, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitteilte.

Die Richter begründen ihre Kritik mit der jahrzehntelangen Expertise der Verwaltungsgerichte in diesen Bereichen.

Eine Verlagerung würde bewährte Strukturen zerstören und könnte zu längeren Verfahren führen. Aktuell liegen die durchschnittlichen Verfahrensdauern bei Sozialgerichten mit 17,9 Monaten deutlich über denen der Verwaltungsgerichte (14,8 Monate).

Die Juristen betonen, dass die betroffenen Leistungen steuerfinanziert seien und sich damit grundlegend von den beitragsfinanzierten Sozialversicherungsangelegenheiten unterscheiden, die typischerweise vor Sozialgerichten verhandelt werden.

Eine gemeinsame Erklärung der Gerichtspräsidenten ist auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Verwaltungsgericht (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel nennt keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Verwaltungsgerichtshöfe, Bundesverwaltungsgericht, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Sozialgerichte, Bundesverwaltungsgericht

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München

Worum geht es in einem Satz?

Die Präsidenten der Verwaltungsgerichte lehnen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Übertragung von Zuständigkeiten an die Sozialgerichte ab, da dies bewährte Strukturen gefährden und zu längeren Verfahrensdauern führen könnte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Kritik der Präsidenten der Verwaltungsgerichte an der im Koalitionsvertrag geplanten Verlagerung von Zuständigkeiten an die Sozialgerichte ist die Sorge, dass dies bewährte Strukturen gefährden und zu längeren Verfahrensdauern führen könnte. Sie betonen die jahrzehntelange Expertise der Verwaltungsgerichte in den betroffenen Rechtsgebieten und heben die Unterschiede zwischen steuerfinanzierten Leistungen und beitragsfinanzierten Sozialversicherungsangelegenheiten hervor.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel äußern die Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und des Bundesverwaltungsgerichts Bedenken gegen die im Koalitionsvertrag geplante Verlagerung von Zuständigkeiten an die Sozialgerichte. Sie argumentieren, dass dies bewährte Strukturen gefährden und die Verfahrensdauer verlängern könnte, da die Expertise der Verwaltungsgerichte in den betroffenen Rechtsgebieten nicht ausreichend gewürdigt werde.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Zerstörung bewährter Strukturen, längere Verfahren, höhere Verfahrensdauern bei Sozialgerichten, Unterschied zwischen steuerfinanzierten und beitragsfinanzierten Leistungen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und des Bundesverwaltungsgerichts zitiert. Sie sprechen sich gegen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlagerung von Zuständigkeiten an die Sozialgerichte aus und betonen, dass eine solche Veränderung bewährte Strukturen zerstören und zu längeren Verfahren führen könnte.

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