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Juristen warnen vor Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie
Straßburg () – Internationale Juristen sehen massive rechtliche Risiken auf Unternehmen zukommen, sollte die europäische Lieferkettenrichtlinie wie geplant abgeschwächt werden.
Das geht aus einem Brief an Europaabgeordnete und Vertretungen von EU-Ländern hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Die EU-Kommission hatte kürzlich im Rahmen ihrer Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgeschlagen, Artikel 22 der Richtlinie zu ändern. Firmen sollen demnach eigene Klimaschutzpläne nur noch erstellen, aber nicht mehr umsetzen müssen.
Nach Ansicht der 31 Autoren des Briefs – darunter Forschende von Universitäten wie Oxford, Cambridge, Hamburg und Amsterdam – würde das nicht nur die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens gefährden. Das Fehlen eines bindenden Rechtsrahmens würde auch „direkt zu erhöhten Haftungsrisiken“ für private Unternehmen führen.
Gegen die Energiekonzerne, Autobauer und Banken liefen bereits Prozesse, in denen es um die Einhaltung des Pariser Erwärmungsziels von höchstens 1,5 Grad gehe. „Jede weitere Verwässerung von Artikel 22 würde zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen“, heißt es in dem Schreiben. Die Lücke im EU-Recht würden dann Gerichte in den einzelnen EU-Staaten füllen. Unternehmen hätten dann mit „Unsicherheit, Ineffizienz und einem fragmentierten Rechtsrahmen“ zu kämpfen.
Die Juristen betonen auch, dass die Richtlinie Unternehmen nicht vorschreibe, bestimmte Klimaschutzziele zu erfüllen – sondern nur, ihre Pläne umzusetzen, so gut sie können. „Das“, so die Autoren, „schafft Rechtssicherheit.“ Die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für Nachhaltigkeit in Unternehmen (CSDDD) ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Die EU-Länder müssen sie binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
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