Asylverfahren in Deutschland: Dauer und Herausforderungen
Nürnberg () – Mit durchschnittlich 12,2 Monaten haben die Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 2025 so lange gedauert wie noch nie. Gleichzeitig urteilten die Gerichte im Falle von Einsprüchen immer schneller, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, über welche die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.
Demnach hat das Bamf in fast der Hälfte aller abgeschlossenen Verfahren die Regelvorgabe des EU-Rechts, innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden, überschritten (43,5 Prozent). Bei rund 17.000 der anhängigen Asylverfahren wurde sogar die nach EU-Recht geltende maximale Höchstdauer von 21 Monaten überschritten.
„Es ist nicht akzeptabel, dass zum Beispiel Geflüchtete aus dem Iran im Durchschnitt eineinhalb Jahre auf eine Entscheidung des Bamf warten müssen“, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger, der Zeitung.
Gleichzeitig hat sich auch 2025 der seit Jahren anhaltende Rückgang der Verfahrensdauer bei Asylklageverfahren fortgesetzt. Lag sie 2021 im Bundesdurchschnitt noch bei 26,5 Monaten, waren es im vergangenen Jahr 14,3 Monate. Das ist auch eine Folge der besseren personellen Ausstattung der Gerichte. In Eilverfahren, etwa bei offensichtlich unbegründeten Anträgen, entscheiden die Gerichte bedeutend schneller, nach nur 36,5 Tagen.
„Asylprüfungen müssen zügig, aber fair verlaufen. Generell sinkende Schutzquoten lassen befürchten, dass die politische Vorgabe einer Asylwende auch negativ auf die Entscheidungspraxis des Bamf durchschlägt“, kommentierte Bünger die Entwicklung. Einschränkungen bei den Verfahrensrechten Asylsuchender trügen nichts zur Beschleunigung bei und müssten zurückgenommen werden: „Es darf keinen Rechtsschutz zweiter Klasse geben“, mahnte Bünger.
Priorisierte Verfahren von Asylsuchenden mit schlechten Anerkennungschancen wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 2025 in Rekordzeit abgeschlossen, fast immer in nicht mal einem Monat. Damit wird die Vorgabe der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2023, Asylverfahren bei Herkunftsländern mit unter fünfprozentiger Anerkennungsquote beim Bamf und bei den Gerichten jeweils innerhalb von drei Monaten abzuschließen, weitgehend umgesetzt. Denn auch die Gerichte benötigen in diesen Verfahren nur selten mehr als drei Monate. Die priorisierten Verfahren betreffen allerdings nur 6,6 Prozent aller Asylverfahren.
Der Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer kann unter anderem mit dem zwischenzeitlichen Entscheidungsstopp zu Geflüchteten aus Syrien (14,1 Monate) erklärt werden. Bei Herkunftsländern mit geringen Anerkennungschancen erfolgen Entscheidungen des Bamf weitaus schneller. Geflüchtete aus Nigeria (20,4 Monate), Iran (17,7 Monate) und Irak (17,1 Monate) mussten besonders lange auf eine Entscheidung warten – hier gab es keinen Entscheidungsstopp.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Clara Bünger.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Linksfraktion, Bundestag, Neue Osnabrücker Zeitung, Clara Bünger, Ministerpräsidentenkonferenz.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand im Jahr 2025 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Nürnberg.
Worum geht es in einem Satz?
Die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betrug 2025 mit 12,2 Monaten einen Rekordwert, während die Gerichte bei Einsprüchen schneller entschieden, was jedoch vor allem Geflüchtete aus Ländern mit niedrigen Anerkennungschancen betrifft, die oft lange auf Entscheidungen warten mussten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anstieg der Asylverfahren auf durchschnittlich 12,2 Monate
- Überschreitung der EU-Regelvorgabe von sechs Monaten in 43,5% der Fälle
- Höhere Anzahl an Verfahren, die die maximale Höchstdauer von 21 Monaten überschreiten
- Rückgang der Verfahrensdauer bei Asylklagen seit 2021
- Bessere personelle Ausstattung der Gerichte
- Priorisierung von Verfahren mit schlechten Anerkennungschancen
- Entscheidungsstopp für Geflüchtete aus Syrien
- Lange Wartezeiten für Geflüchtete aus Nigeria, Iran und Irak
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Asylverfahren beim Bamf dauerten 2025 im Schnitt 12,2 Monate
- Gerichte entscheiden bei Einsprüchen schneller
- Bamf überschritt in fast der Hälfte der Verfahren die EU-Vorgabe von 6 Monaten (43,5%)
- Rund 17.000 Verfahren überschritten die Höchstdauer von 21 Monaten
- Clara Bünger (Linke) kritisiert lange Wartezeiten für Geflüchtete, insbesondere aus dem Iran
- Rückgang der Verfahrensdauer bei Asylklageverfahren setzt sich fort
- Eilverfahren werden schnell entschieden (36,5 Tage)
- Bünger äußert Bedenken wegen sinkender Schutzquoten und der politischen Asylwende
- Priorisierte Verfahren für Asylbewerber mit geringen Anerkennungschancen werden schnell abgeschlossen (unter einem Monat)
- Priorisierte Verfahren betreffen nur 6,6% aller Asylverfahren
- Längere Wartezeiten bei Geflüchteten aus Syrien, Nigeria, Iran und Irak
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Durchschnittliche Asylverfahren dauern 12,2 Monate
- 43,5 Prozent der Verfahren überschreiten die EU-Regelvorgabe von sechs Monaten
- Rund 17.000 Verfahren übersteigen die maximale Höchstdauer von 21 Monaten
- Anhaltender Rückgang der Verfahrensdauer bei Asylklagen
- Schnellere Entscheidungen in Eilverfahren nach nur 36,5 Tagen
- Sinkende Schutzquoten befürchten negative Auswirkungen auf Entscheidungspraxis des Bamf
- Einschränkungen bei Verfahrensrechten der Asylsuchenden
- Priorisierte Verfahren in Rekordzeit abgeschlossen
- Vorgabe der Ministerpräsidentenkonferenz weitgehend umgesetzt
- Unterschiedliche Verfahrensdauern abhängig von Herkunftsländern
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Clara Bünger, der fluchtpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, zitiert. Sie äußert sich kritisch zur langen Wartezeit auf Entscheidungen des Bamf für Geflüchtete.
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