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Gericht stoppt vorläufig Abschuss von Fischottern in Oberfranken
München () – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern in Oberfranken vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Regelung der Regierung von Oberfranken voraussichtlich rechtswidrig ist.
Betroffen sind die Landkreise Bayreuth, Hof und Wunsiedel sowie die Stadt Hof.
Die Regierung von Oberfranken hatte im Februar Gebiete und Höchstzahlen für Maßnahmen gegen Fischotter festgelegt, die bis zur Tötung der Tiere reichen konnten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte einen Eilantrag dagegen zunächst abgelehnt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof widersprach dieser Entscheidung nun und setzte die Allgemeinverfügung aus.
Das Gericht kritisierte, dass Schäden durch Fischotter in den ausgewiesenen Gebieten nicht sicher nachweisbar seien. Zudem sei der Erhaltungszustand der geschätzten 176 Tiere in Oberfranken nicht als günstig einzustufen.
Die angegebene Populationszunahme von 12,7 Prozent jährlich sei nicht nachvollziehbar, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verwaltungsgericht (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Regierung von Oberfranken, Verwaltungsgericht Bayreuth, Landkreise Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Stadt Hof.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: München, Oberfranken, Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Stadt Hof.
Worum geht es in einem Satz?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Regelung zum Abschuss von Fischottern in Oberfranken vorläufig außer Vollzug gesetzt, da sie voraussichtlich rechtswidrig ist und die Nachweisbarkeit von Schäden sowie die Populationsentwicklung der Tiere nicht ausreichend belegt sind.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das Ereignis war die Entscheidung der Regierung von Oberfranken, eine Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern zu erlassen, um angebliche Schäden durch die Tiere zu regulieren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte diese Verfügung jedoch außer Vollzug, da die Schäden nicht ausreichend nachgewiesen werden konnten und die Populationsentwicklung der Fischotter als nicht gesichert galt.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Abschussregelung für Fischotter in Oberfranken vorläufig ausgesetzt, da die Maßnahme voraussichtlich rechtswidrig ist und die Schäden durch die Tiere nicht ausreichend nachgewiesen wurden. Die Entscheidung hat in der Öffentlichkeit und bei den Medien für Aufsehen gesorgt, indem sie die Diskussion über den Schutz der Fischotter und deren Population anfeuert.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: die vorläufige Aussetzung der Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern, die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Regelung, das Widersprechen der vorherigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth, die Kritik an der mangelnden Nachweisbarkeit von Schäden durch Fischotter, die Einstufung des Erhaltungszustands der Fischotter als nicht günstig, die Unnachvollziehbarkeit der angegebenen Populationszunahme von 12,7 Prozent, die Unanfechtbarkeit der Entscheidung.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird die Stellungnahme des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zitiert, der die Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern in Oberfranken vorläufig außer Vollzug gesetzt hat. Das Gericht begründete dies damit, dass die Regelung voraussichtlich rechtswidrig sei und die Schäden durch Fischotter nicht sicher nachgewiesen werden konnten.
München – Eine Stadt der Vielfalt
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