Ex-Verfassungsrichter: Keine Rechtsbedenken bei Schulden-Vorhaben

Ex-Verfassungsrichter: Keine Rechtsbedenken bei Schulden-Vorhaben

Ex-Verfassungsrichter: Keine Rechtsbedenken bei Schulden-Vorhaben

Wiesbaden () – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen , hält es für verfassungsgemäß, eine Änderung der Schuldenregeln im Grundgesetz vom noch amtierenden Bundestag beschließen zu lassen. „Juristisch habe ich überhaupt keine Bedenken, wenn eine Reform der mit den alten Mehrheiten beschlossen wird“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

„Ob das politisch vertretbar ist und wie das beim Wahlvolk ankommt, steht auf einem anderen Blatt.“ Papier verwies auf Artikel 39 des Grundgesetzes, wonach die Wahlperiode mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet. „Der jetzt amtierende Bundestag ist also noch in vollem Umfang demokratisch legitimiert“, sagte er.

Der Verfassungsjurist attestierte der Union einen „eklatanten Sinneswandel“ beim Thema Schuldenbremse, der sich aber rechtfertigen lasse, weil sich die verteidigungspolitische Situation „gerade in den letzten Tagen nochmals dramatisch verändert“ habe. Eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben sei auch verfassungsrechtlich dringend geboten. „Das Grundgesetz verlangt eine wirksame Landesverteidigung. Dagegen verstößt die seit Jahren massiv“, kritisierte Papier.

Beim verabredeten Sondervermögen für Infrastruktur werde „die politische Rechtfertigung besonders schwierig“, gab der ehemals höchste Richter Deutschlands zu bedenken. „Dem riesigen Nachholbedarf bei der Infrastruktur hätte man deutlich früher begegnen müssen. Wir haben es seit Jahren mit einem enormen Staatsversagen zu tun.“

Landesverteidigung und Infrastruktur seien in den vergangenen Jahren „leider vernachlässigt worden für alle möglichen Dinge“, bemängelte Papier. „Das rächt sich jetzt. Deshalb sollen wir diese atemberaubenden Ermächtigungen zum Schuldenmachen ins Grundgesetz nehmen. Möglicherweise ist das unumgänglich, aber kritisch ist es schon.“

Die Regeln, die jetzt auf den Weg gebracht würden, „verstoßen eklatant gegen die Grundsätze der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit“. Die neuen Schulden brächten enorme Belastungen für mehrere Generationen mit sich. „Sondervermögen verleiten zu uferlosen Ausgaben und zu einer Aufblähung des Staatsapparats.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Friedrich Merz (Archiv)

Wiesbaden – Die Landeshauptstadt von Hessen

Wiesbaden ist die Landeshauptstadt des Bundeslandes und bekannt für ihre zahlreichen Thermalquellen. Die Stadt hat eine lange , die bis in die römische Zeit zurückreicht, als sie als Kurort beliebt war. Heute bietet Wiesbaden eine Mischung aus historischer Architektur, modernen Annehmlichkeiten und kulturellen Veranstaltungen. Die beeindruckenden Villen und prächtigen Parks der Stadt ziehen sowohl Besucher als auch Einheimische an. Zudem ist Wiesbaden für seine zahlreichen Veranstaltungen, wie dem jährlichen Wiesbadener Weinmarkt, und die einzigartige Atmosphäre bekannt, die von der Geschichte und Kultur der Region geprägt ist.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH