Wagenknecht ruft Linke zu Verhinderung von Sondersitzung auf

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Wagenknecht ruft Linke zu Verhinderung von Sondersitzung auf

Berlin () – Die BSW-Chefin Sahra Wagenknecht hat die Kritiker des schwarz-roten Finanzpakets aufgerufen, den für Dienstag geplanten Beschluss durch eine Verhinderung der Sondersitzung im alten Bundestag abzuwenden. Die Linkspartei müsste dafür – wie auch die AfD – die Einberufung des neuen Bundestags beantragen, sagte Wagenknecht dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Ablehnung der Eilanträge noch einmal darauf hingewiesen: Der neue Bundestag muss zusammentreten, wenn ein Drittel der Abgeordneten das verlangt“, sagte die BSW-Chefin dem RND. „Dann darf der alte Bundestag nicht mehr tagen und auch nichts mehr entscheiden.“

Wagenknecht rief die Linkspartei zu diesem Schritt auf, um „das größte Schulden- und Aufrüstungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik“ zu verhindern. Die Ex-Vorsitzende der Linken-Fraktion sagte, dass ihre frühere Partei dafür nicht mit der AfD zusammenarbeiten müsste. „Sie müsste der Präsidentin des Bundestages einfach nur mitteilen, dass sie die sofortige Einberufung des neuen Bundestages verlangt“, sagte Wagenknecht dem RND. „Wie ehrlich ist ihre Ablehnung der Aufrüstung, wenn sie diese Chance nicht nutzt?“

In Artikel 39 des Grundgesetzes heißt es: „Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.“ In Absatz 3 ist zudem geregelt: „Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.“

Von insgesamt 630 Sitzen im neuen, 21. Bundestag entfallen auf AfD und Linkspartei zusammen 216 Sitze, ein Drittel liegt bei 210 Sitzen.

Nachdem an diesem Sonntag der Haushaltsausschuss des alten Bundestages dem Parlament empfohlen hat, die nötigen Grundgesetzänderungen für zusätzliche Schuldenaufnahmen zu beschließen, ist dafür nun eine Sondersitzung am Dienstag geplant.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sahra Wagenknecht am 13.03.2025

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