Rehlinger stellt sich gegen Merz-Pläne für Asylstopp

Rehlinger stellt sich gegen Merz-Pläne für Asylstopp

Rehlinger stellt sich gegen Merz-Pläne für Asylstopp

() – Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hat Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) nach der Gewalttat in Aschaffenburg vorgeworfen, ausschließlich auf „Abschottung und Abschiebung“ zu setzen. „Wir brauchen eine gemeinsame europäische Asylpolitik und nicht einen Alleingang, der ausschließlich auf Abschottung und Abschiebung setzt“, sagte die SPD-Politikerin dem „Stern“ zu Merz` Plänen für die Migrations- und Asylpolitik.


Es müssten anwendbare Lösungen im Rahmen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefunden und die europäischen Außengrenzen gemeinsam besser geschützt werden, „anstatt jetzt innerhalb des Schengen-Raums Forderungen zu stellen, die die Errungenschaften eines Europas ohne Binnengrenzen zunichte machen könnten“, forderte Rehlinger.

Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hatte weitreichende Verschärfungen in der Asylpolitik angekündigt, sollte er zum Kanzler gewählt werden. So wolle er am ersten Tag im Amt das „anweisen“, alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren. „Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen“, sagte Merz. Das gelte auch für mit Schutzanspruch.

Der Bundeskanzler in Deutschland hat zwar eine grundgesetzlich garantierte Richtlinienkompetenz. Zugleich gelten allerdings auch das Ressortprinzip, nach dem Minister in Eigenverantwortung ihr Ministerium leiten, und das Kollegialprinzip, wonach wichtige Angelegenheiten von der gesamten Bundesregierung getroffen werden. Dadurch ist die Weisungsbefugnis des Kanzlers klar begrenzt.

Die Begriffe „illegalen Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ werden häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als „illegal eingereist“, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. In Deutschland können sie allerdings das Grundrecht auf Asyl oder die Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention wahrnehmen und legal ein Asylgesuch stellen. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Anke Rehlinger (Archiv)

Saarbrücken: Die Hauptstadt des Saarlandes

Saarbrücken ist die Hauptstadt des Saarlandes und liegt an der Grenze zu Frankreich. Die Stadt zeichnet sich durch eine reiche Geschichte aus, die bis in die römische Zeit zurückreicht. Als kulturelles Zentrum beherbergt Saarbrücken zahlreiche Museen, Theater und Veranstaltungsorte. Die malerische Altstadt mit ihren schmalen Gassen und historischen Gebäuden zieht sowohl Touristen als auch Einheimische an. Darüber hinaus spielt die Stadt eine wichtige Rolle in der europäischen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden und Integration.

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