BGH bestätigt Urteil im Mordfall an 14-Jähriger in Cottbus

BGH bestätigt Urteil im Mordfall an 14-Jähriger in Cottbus

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Gesellschaft: Urteil im Mordfall Cottbus

() – Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der vom Landgericht wegen Mordes an einer 14-Jährigen zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Montag mit.

Der Angeklagte hatte die Tochter seiner Lebensgefährtin auf offener Straße mit einem Messer tödlich verletzt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tattag griff er das Mädchen in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer an.

Trotz schwerer Verletzungen gelang ihr die Flucht, doch der Angeklagte verfolgte und tötete sie schließlich auf der Straße.

Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen an, da seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit erheblich vermindert war. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, wodurch das Urteil nun rechtskräftig ist (Beschluss vom 12. November 2025 – 6 StR 336/25).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Nur allgemeine Bezeichnungen wie "der Angeklagte" und "die Tochter seiner Lebensgefährtin" werden erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgerichtshof, Landgericht Cottbus, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 12. November 2025 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Karlsruhe, Cottbus

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes abgelehnt, der wegen Mordes an der 14-jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, während gleichzeitig eine psychiatrische Unterbringung angeordnet wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

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  • Täter: Lebensgefährte der Mutter
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verwerfung der Revision des Angeklagten
  • Verurteilung zu 13 Jahren Freiheitsstrafe
  • Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus
  • Feststellung einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit
  • Urteil ist rechtskräftig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

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