BGH bestätigt Urteil gegen chinesische Schleuserin
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer chinesischen Schleuserin durch das Landgericht Meiningen bestätigt. Die Revision der Angeklagten sei verworfen worden, teilte der BGH am Mittwoch mit.
Das Landgericht hatte die Angeklagte unter anderem wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 13 Fällen unter Einbeziehung rechtskräftiger Geldstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 122.880 Euro angeordnet.
Die Frau hatte in China Landsleute angeworben, um in einem von ihr erworbenen ehemaligen Klinikgebäude in Bad Liebenstein Büros und Wohnräume zu mieten oder zu kaufen und dort Firmen zu gründen. Sie unterstützte die Gründung dieser Firmen durch die Vereinbarung von Notarterminen und das Erstellen von Businessplänen. Die Kunden der Angeklagten hatten den Ermittlern zufolge jedoch nie die Absicht, in Deutschland eigene Firmen zu betreiben, sondern wollten lediglich einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik rechtlich absichern.
Die Angeklagte wusste laut Anklage von den falschen Angaben ihrer Kunden bei der Antragstellung für Aufenthaltstitel und unterstützte diese aktiv. Für ihre Leistungen schloss die Angeklagte sogenannte Migrationsverträge ab und erhob regelmäßig Entgelte in Höhe von 12.500 Euro.
Mit ihrer Revision hatte die Angeklagte die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gerügt. Dies wurde jetzt aber als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 28. Januar 2025 – 2 StR 474/23).
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