Grüne lehnen Bürgerbegehren zur U5 in Hamburg-Nord ab

Politik in Hamburg: Bürgerbegehren abgelehnt

() – Die Fraktion in Hamburg-Nord hat den Beschluss der Bezirksversammlung zum Bürgerbegehren „Stand up Winterhude“ abgelehnt. Fraktionsvorsitzender Timo B. Kranz teilte mit, dass das Begehren von Anfang an keine Bindungswirkung haben könne, da es sich bei der U5 um ein Landesprojekt handle.‘

Die begründeten ihre Ablehnung damit, dass sie die Ziele des Bürgerbegehrens nicht teilten.

Kranz erklärte, die U5 sei ein Generationenprojekt, bei dem nicht vermieden werden könne, „jemandem auf die Füße zu treten“. Der Verlust von Kleingärten sei zwar bedauerlich, aber in der Abwägung aller Interessen vertretbar.‘

Kritik übte Kranz an der aus SPD, CDU und FDP, die das Bürgerbegehren formal übernommen habe.

Er wies darauf hin, dass diese nun das gleiche Ziel verfolge wie der frühere Bezirksamtsleiter: die Verhinderung einer wirkungslosen Abstimmung. des Senats sei bereits gefallen und binde den Bezirk nicht.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Grüne Fraktion, Bezirksversammlung, Bürgerbegehren "Stand up Winterhude", U5, SPD, CDU, FDP, Senat.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Hamburg.

Worum geht es in einem Satz?

Die Grüne Fraktion in Hamburg-Nord hat das Bürgerbegehren "Stand up Winterhude" abgelehnt, da sie dessen Ziele nicht teilt und argumentiert, dass die U5 als Landesprojekt keine bindende Wirkung für den Bezirk haben kann.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ablehnung des Bürgerbegehrens "Stand up Winterhude" durch die Grüne Fraktion in Hamburg-Nord
  • Fraktionsvorsitzender Timo B. Kranz betont, dass das Begehren keine Bindungswirkung haben könne
  • U5 wird als Landesprojekt betrachtet
  • Zielsetzungen des Bürgerbegehrens werden von den Grünen nicht geteilt
  • U5 als Generationenprojekt mit unvermeidbaren Einschränkungen
  • Verlust von Kleingärten als bedauerlich, aber vertretbar
  • Kritik an der Koalition aus SPD, CDU und FDP
  • Verweis auf bereits gefällte Senatsentscheidung, die den Bezirk nicht bindet

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Grüne Fraktion in Hamburg-Nord lehnt Bürgerbegehren "Stand up Winterhude" ab
  • Fraktionsvorsitzender Timo B. Kranz erklärt, keine Bindungswirkung des Begehrens wegen Landesprojekt U5
  • Ablehnung aus Unstimmigkeit mit Zielen des Bürgerbegehrens
  • U5 als Generationenprojekt, Verlust von Kleingärten bedauerlich, aber vertretbar
  • Kritik an Koalition aus SPD, CDU und FDP wegen Übernahme des Bürgerbegehrens
  • Hinweis auf bereits gefallene Entscheidung des Senats, die den Bezirk nicht bindet

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ablehnung des Bürgerbegehrens durch die Grüne Fraktion
  • Keine Bindungswirkung des Begehrens
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  • Verlust von Kleingärten als bedauerlich, aber vertretbar
  • Kritik an der Koalition aus SPD, CDU und FDP
  • Verhinderung einer wirkungslosen Abstimmung
  • Entscheidung des Senats bindet den Bezirk nicht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden Timo B. Kranz zitiert, der die Ablehnung des Bürgerbegehrens "Stand up Winterhude" begründet und Kritik an der Koalition äußert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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