Sachsen-Anhalt plant digitalen Pflegeplatzfinder für bessere Versorgung

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Sachsen-Anhalt plant digitalen Pflegeplatzfinder für bessere Versorgung

Magdeburg () – Die -anhaltische Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgelegt. Wie das Kabinett in Magdeburg mitteilte, sollen damit Pflegebedürftige und ihre durch einen digitalen Pflegeplatzfinder entlastet werden.

Die Neuregelung sieht vor, dass Pflegeheime verpflichtet werden, verfügbare Kurz- und Langzeitpflegeplätze zu melden.

Die gemeldeten werden in einem öffentlich zugänglichen Portal gebündelt, das kostenlos per App oder im Web abrufbar sein soll. Das ‚Kompetenzzentrum digital‘ an der Martin-Luther-Universität Halle- wird den Aufbau und die Betreuung des Portals übernehmen.

Für die Finanzierung hat der Landeshaushalt bereits Vorsorge getroffen.

Weitere Änderungen betreffen die Ergänzung der Qualitätsanforderungen um Palliativversorgung und Sterbebegleitung, die Aufnahme weiterer Fachkräfte in der Eingliederungshilfe sowie die Verlängerung der Regelprüfungen stationärer Einrichtungen von einem auf zwei Jahre bei geringen Mängeln. Der Gesetzentwurf soll nach Anhörung und zweiter Kabinettssitzung im Dezember den Landtag erreichen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: sachsen-anhaltische Gesundheitsministerin, Kabinett in Magdeburg, Pflegeheime, Kompetenzzentrum Pflege digital, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Landeshaushalt, Landtag.

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Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Magdeburg, Halle-Wittenberg

Worum geht es in einem Satz?

Die sachsen-anhaltische Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgelegt, der unter anderem einen digitalen Pflegeplatzfinder zur Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie Verbesserungen in der Qualitätsanforderung für Pflegeeinrichtungen vorsieht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für den Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes ist die Notwendigkeit, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch einen digitalen Pflegeplatzfinder die Suche nach verfügbaren Pflegeplätzen zu erleichtern und die Transparenz in der Pflege zu erhöhen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird die Reaktion von Politik und Verwaltung auf den Gesetzentwurf beschrieben, der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch einen digitalen Pflegeplatzfinder Entlastung bieten soll. Die sachsen-anhaltische Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat bereits die Finanzierung durch den Landeshaushalt sichergestellt, und der Entwurf wird im Dezember dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, Verpflichtung der Pflegeheime zur Meldung verfügbarer Pflegeplätze, Schaffung eines öffentlich zugänglichen Portals, Aufbau und Betreuung des Portals durch das Kompetenzzentrum Pflege digital, Finanzierung durch den Landeshaushalt, Ergänzung der Qualitätsanforderungen um Palliativversorgung und Sterbebegleitung, Aufnahme weiterer Fachkräfte in der Eingliederungshilfe, Verlängerung der Regelprüfungen stationärer Einrichtungen von einem auf zwei Jahre bei geringen Mängeln.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der sachsen-anhaltischen Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne zitiert. Sie hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgelegt, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit einem digitalen Pflegeplatzfinder zu entlasten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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