Schleswig-Holstein will Minderheitenschutz im Grundgesetz verankern

Politische Initiative zum Minderheitenschutz in Kiel

() – Die -Fraktion im Kieler Landtag unterstützt die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Aufnahme eines Minderheitenschutzes in Artikel 3 des Grundgesetz. Dies teilte der minderheitenpolitische Sprecher Dirk Kock-Rohwer mit.

Mit einem neuen Absatz 4 würde sich verbindlich zum Schutz der Identität seiner autochthonen Minderheiten und Volksgruppen verpflichten.

sei bereits Vorbild bei der Inklusion nationaler Minderheiten, da Gleichheit auch die Anerkennung kultureller, sprachlicher und historischer Besonderheiten bedeute.

Nicht als Randaspekte, sondern als integraler Bestandteil der demokratischen Gesellschaft sollen diese Besonderheiten gewahrt werden. Auch auf EU-Ebene setze man sich weiterhin für eine stärkere Anerkennung der nationalen Minderheiten und Volksgruppen ein.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die Grünen-Fraktion, Kieler Landtag, Schleswig-Holstein, EU

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Kiel, Schleswig-Holstein

Worum geht es in einem Satz?

Die Grünen-Fraktion im Kieler Landtag unterstützt eine Bundesratsinitiative, die einen verbindlichen Minderheitenschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes fördern soll, um die Identität autochthoner Minderheiten in Deutschland zu schützen und deren Besonderheiten als integralen Bestandteil der Gesellschaft zu wahren.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Unterstützung der Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins
  • Aufnahme eines Minderheitenschutzes in Artikel 3 des Grundgesetz
  • Verbindliche Verpflichtung zum Schutz der Identität autochthoner Minderheiten
  • Vorbildfunktion Schleswig-Holsteins bei der Inklusion nationaler Minderheiten
  • Anerkennung kultureller, sprachlicher und historischer Besonderheiten
  • Integration dieser Besonderheiten in die demokratische Gesellschaft
  • Fortdauernde Bemühungen auf EU-Ebene für Anerkennung nationaler Minderheiten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Unterstützung der Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins durch die Grünen-Fraktion im Kieler Landtag
  • Vorschlag zur Aufnahme eines Minderheitenschutzes in Artikel 3 des Grundgesetz
  • Verbindliche Verpflichtung zum Schutz der Identität autochthoner Minderheiten und Volksgruppen
  • Schleswig-Holstein als Vorbild bei der Inklusion nationaler Minderheiten
  • Gleichheit umfasst Anerkennung kultureller, sprachlicher und historischer Besonderheiten
  • Besonderheiten sollen integraler Bestandteil der demokratischen Gesellschaft sein
  • Fortsetzung des Engagements auf EU-Ebene für Anerkennung nationaler Minderheiten und Volksgruppen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verbindliche Verpflichtung Deutschlands zum Schutz der Identität autochthoner Minderheiten und Volksgruppen
  • Vorbildfunktion Schleswig-Holsteins in der Inklusion nationaler Minderheiten
  • Anerkennung kultureller, sprachlicher und historischer Besonderheiten
  • Besonderheiten als integraler Bestandteil der demokratischen Gesellschaft
  • Engagement für stärkere Anerkennung nationaler Minderheiten auf EU-Ebene

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert, und zwar die von Dirk Kock-Rohwer, dem minderheitenpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion im Kieler Landtag.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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