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Hubig schließt AfD-Verbotsverfahren "definitiv nicht aus"
Berlin () – Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigt sich offen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Hubig sagte der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe): „Ich schließe das definitiv nicht aus. Niemand sollte das.“
Noch sei es allerdings nicht soweit, so Hubig. „Die Hürden eines Verbots sind hoch. Zunächst muss das Gutachten des Verfassungsschutzes ausgewertet werden. Anschließend muss sorgfältig geprüft werden, ob die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung planvoll und aktiv bekämpft und ob das nachgewiesen werden kann.“
Wenn man dann zu der Überzeugung gelange, „dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen, dann dürfen wir nicht zögern. Dann sind wir in der Verantwortung, ein Verbotsverfahren einzuleiten. Und mit wir meine ich Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung – am besten alle gemeinsam“, erklärte die SPD-Politikerin.
Hubig sagte darüber hinaus: „Für mich ist klar: Wir dürfen ein Verbotsverfahren nicht allein aus politischen Gründen vom Tisch nehmen, nur weil die AfD bei 20 Prozent oder mehr in den Umfragen liegt und sich mal wieder als Opfer inszenieren könnte.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
SPD, AfD, Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält ein AfD-Verbotsverfahren grundsätzlich für möglich, betont jedoch, dass zunächst das Gutachten des Verfassungsschutzes ausgewertet werden müsse und alle Voraussetzungen sorgfältig geprüft werden sollten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Diskussion um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren ist die anhaltende Besorgnis über die Aktivitäten der AfD, die als Bedrohung für die freiheitliche demokratische Ordnung wahrgenommen werden. Stefanie Hubig betont die Notwendigkeit, den Verfassungsschutzbericht abzuwarten und gründlich zu prüfen, ob die Partei diese Ordnung aktiv bekämpft.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußert sich offen für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD und betont, dass dies nicht allein aus politischen Gründen abgelehnt werden sollte. Sie fordert eine sorgfältige Prüfung der Verfassungsschutzgutachten und betont die Verantwortung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, gegebenenfalls ein Verfahren einzuleiten.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Ein mögliches AfD-Verbotsverfahren, Auswertung des Gutachtens des Verfassungsschutzes, sorgfältige Prüfung, nachweisen, ob die Partei die demokratische Ordnung bekämpft, Einleitung eines Verbotsverfahrens, Verantwortung von Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung, keine politischen Gründe für das Verbot ausschließen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie zeigt sich offen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren und erklärt, dass die Voraussetzungen dafür geprüft werden müssen. Hubig betont, dass man ein solches Verfahren nicht allein aus politischen Gründen ausschließen dürfe, auch wenn die AfD in Umfragen bei 20 Prozent oder mehr liegt.
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