Politik: Niedersachsen und Kommunalwahlen im Fokus
Berlin () – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt mit Blick auf den Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen vor einem Parteiverbot durch die Hintertür.
„Für Wahlbeamte gelten selbstverständlich Anforderungen an die Verfassungstreue, insofern ist ein Prüfverfahren im Prinzip nicht zu beanstanden“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. „Man muss dabei aber sehr vorsichtig sein und sorgfältig begründen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, über solche Verfahren ein `kleines Parteiverbot` durch die Hintertür zu schaffen.“
Der emeritierte Staatsrechtsprofessor verweist als Begründung auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes. „Ob eine Partei verfassungswidrig ist, darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden“, sagte Papier. „Andere staatliche Stellen dürfen nicht faktisch dieselbe Wirkung erzielen, indem sie allein wegen der Parteizugehörigkeit belastende Rechtsfolgen auslösen. Sonst würde das Parteienprivileg unterlaufen.“
Hintergrund der Warnung ist ein erneuertes Prüfverfahren in Niedersachsen, das der Landtag Ende April mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung beschlossen hatte. Danach können die örtlichen Wahlausschüsse und Wahlleiter die Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in ihre Entscheidung über die Verfassungstreue der Kandidaten miteinbeziehen.
Er rate zur Vorsicht, sagte Papier, „aus einer behördlichen Einschätzung der Partei Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten zu ziehen“. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, man versuche auf indirektem Wege zu erreichen, was unmittelbar nur durch ein Parteiverbot möglich wäre. Die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ sei „ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes“, um behördliche Maßnahmen der Beobachtung anordnen zu können. „Das Grundgesetz kennt diesen Begriff nicht.“ Das Bundesverfassungsgericht sei in einem Verbotsverfahren an Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden nicht gebunden: „Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden – nicht die behördliche Bewertung.“
Für ein solches Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht sieht der frühere Gerichtspräsident deshalb kaum Erfolgsaussichten. „Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind außerordentlich hoch“, sagte Papier. „Abwegige, extremistische oder moralisch anstößige Äußerungen reichen nicht aus für ein Verbot. Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen. Sie muss deren Beseitigung oder Beeinträchtigung anstreben. Das ist der entscheidende Maßstab.“
Wer dennoch immer wieder ein Verbotsverfahren fordere, so der Staatsrechtler, müsse sich den Verdacht gefallen lassen, „dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann“. Gerade weil ein Parteiverbot den schwersten Eingriff in den politischen Wettbewerb in einer Demokratie darstelle, dürfe ein solches Verfahren ausschließlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben geführt werden: „Politische Zweckmäßigkeit genügt dafür nicht.“
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Hans-Jürgen Papier
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesverfassungsgericht, Hans-Jürgen Papier, AfD, Niedersachsen, Landtag, rot-grüne Landesregierung, Kommunalaufsicht, Verfassungsschutz, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Wahlbeamte, Bundesverfassungsgericht (erneut erwähnt), „Die Welt am Sonntag“, Wahlleiter, Wahlausschüsse
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand nicht nur an einem bestimmten Datum, sondern im Kontext eines erneuerten Prüfverfahrens in Niedersachsen statt, das der Landtag Ende April (im Text ohne konkretes Jahr) mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung beschlossen hatte.
Gesuchtes Zeitfenster (aus dem Text):Ende April (konkretes Jahr nicht erwähnt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Niedersachsen
Worum geht es in einem Satz?
Hans-Jürgen Papier warnt davor, dass der Ausschluss von AfD-Kandidaten bei Kommunalwahlen in Niedersachsen über ein „Prüfverfahren“ faktisch wie ein „kleines Parteiverbot“ wirken könnte, da verfassungswidrig nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten darf und dafür extrem hohe, rechtsstaatlich strenge Maßstäbe gelten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen
- Erneuerung eines Prüfverfahrens in Niedersachsen durch Beschluss des Landtags Ende April
- Einbeziehung von Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in die Entscheidungen der örtlichen Wahlausschüsse und Wahlleiter
- Möglicher Eindruck, über Prüfverfahren auf indirektem Weg ein Parteiverbot zu bewirken
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Hans-Jürgen Papier warnt vor einem Parteiverbot „durch die Hintertür“ durch Ausschlüsse von AfD-Kandidaten bei Bürgermeister- und Landratswahlen
- Er kritisiert, dass Warnungen aus behördlichen Einschätzungen Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten nahelegen könnten
- Papier begründet seine Kritik mit dem Parteienprivileg und dem Grundsatz, dass über die Verfassungswidrigkeit einer Partei nur das Bundesverfassungsgericht entscheidet
- Er stellt fest, dass die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes sei und das Grundgesetz diesen Begriff nicht kenne
- Er sieht für ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kaum Erfolgsaussichten, weil die Voraussetzungen außerordentlich hoch seien
- Insgesamt spricht er sich gegen politische Zweckmäßigkeit als Maßstab aus und fordert rechtsstaatliche Maßstäbe für ein Verbotsverfahren
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Gefahr, dass Kandidaten von Kommunalwahlen aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit faktisch von der politischen Teilhabe ausgeschlossen werden
- Risiko, dass der Eindruck eines indirekten Parteiverbots entsteht, obwohl ein Parteiverbot nur durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist
- Unterlaufen des Parteienprivilegs, weil andere staatliche Stellen belastende Rechtsfolgen knüpfen könnten, ohne dass das Bundesverfassungsgericht über Verfassungswidrigkeit entscheidet
- Potenzieller Konflikt mit rechtsstaatlichen Maßstäben, wenn behördliche Einschätzungen die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten ersetzen oder überlagern
- Möglichkeit, dass wiederholt geforderte Verbotsverfahren als Versuch interpretiert werden, einen politischen Konkurrenten auszuschalten
- Hohe Hürde für Parteiverbotsverfahren, wodurch deren Erfolgsaussichten als gering eingeschätzt werden, wenn die Voraussetzungen nicht außergewöhnlich deutlich erfüllt sind
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Hans-Jürgen Papier wird mit mehreren Zitaten zu der Warnung vor einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ direkt im Artikel zitiert.
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