Berlin () – Spitzenvertreter von FDP und Linkspartei warnen anlässlich der Anzeigenflut von Politikern gegen Bürger vor einer „Zweiklassenjustiz“ in Deutschland und fordern die Rücknahme einer Gesetzesverschärfung aus dem Jahr 2021, die das Beleidigen von Politikern härter bestraft.
„Die Verschärfung in dieser Form war ein Fehler und erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in das Recht auf freie Meinungsäußerung“, sagte der Vizechef der FDP, Wolfgang Kubicki, dem „Stern“. Liberale hätten sich stets gegen die gesonderte Strafverfolgung von sogenannten Majestätsbeleidigungsdelikten ausgesprochen.
Ähnlich äußert sich Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken: „Die Verschärfung von Gesetzen ist oft nur ein hilfloses Agieren, das wenig Nachhaltigkeit beweist.“ Er warnte: „Politiker wie Robert Habeck oder Friedrich Merz genießen offenbar eine nicht gerechtfertigte Sonderbehandlung.“ Bei Beleidigungen anderer Bürger würden höchstens Verwarnungen ausgesprochen. „Damit schaffen wir eine Zweiklassenjustiz“, so Ehling.
Der ehemalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und Unionskanzlerkandidat Armin Laschet fordert Spitzenpolitiker zu mehr Zurückhaltung auf: „Wir als Politiker sollten die Einleitung von Strafverfahren gegen schimpfende Bürger behutsam und mit Maß und Mitte erwägen“, sagte Laschet des „Stern“. „An jedem Stammtisch werden Regierende in allen Zeiten als Deppen, Idioten oder Schwachköpfe bezeichnet.“ Laschet hält die Regelung selbst aber nicht für ein Problem.
Kubicki sagte: „Die Lösung kann nicht darin bestehen, dass wir jetzt Politiker auf eine andere Hierarchieebene stellen, die sich mit Mitteln des Strafrechts verbitten, als `Schwachkopf` oder `Depp` bezeichnet zu werden.“ Den Schutz von Lokalpolitikern hält er für richtig, allerdings nur bei Verleumdung und übler Nachrede – so wie es vor 2021 geregelt war.
Im Jahr 2021 hatte die Große Koalition den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch eingeführt. Zuvor waren nur tätliche Angriffe oder Verleumdungen von Politikern gesondert strafbar. Ab 2021 aber wurden erstmals auch Beleidigungen – wie etwa Schwachkopf – gegen „im politischen Leben des Volkes stehende Personen“ härter verfolgt. Die Höchststrafe lag ab diesem Zeitpunkt bei bis zu drei Jahren Haft. Laut der Begründung des Gesetzes sollte so eine „Vergiftung des politischen Klimas“ verhindert werden. Seither hat sich die Zahl der Anzeigen von Politikern gegen Bürger massiv erhöht.
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Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)
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