Politik in Berlin
Berlin () – Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigte Gesetzentwurf zur Bestrafung verbaler sexueller Belästigung und zur Verschärfung des Strafrechts bei Vergewaltigung ist fertig und soll an diesem Montag an Länder und Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme verschickt werden. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, soll sich nach der neuen Strafvorschrift dann strafbar machen, wenn die Äußerung oder Geste dazu geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder zu bedrängen. Für solche Taten soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden können. Es gehe dabei nicht um missglückte Komplimente, heißt es in dem Entwurf.
Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig die Verjährungsfrist einheitlich bei 20 Jahren liegen. In manchen Fällen beträgt sie nach derzeitigem Recht lediglich fünf Jahre. Gruppenvergewaltigungen und andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen mit nicht weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Begehen mehrere Beteiligte einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung gemeinschaftlich, soll künftig eine Mindeststrafe von drei Jahren gelten. Bisher ist eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen. Verursachen Täter eine Schwangerschaft, soll ebenfalls eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten.
Hubig sagte dem RND, sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt seien ein massives Problem und gehörten für zu viele Frauen zum Alltag. Das dürfe man nicht hinnehmen. Man müsse entschlossen dagegen vorgehen, auch mit den Mitteln des Strafrechts. Es brauche rote Linien und Strafen, die die Täter spüren ließen: Sexuelle Übergriffe seien inakzeptabel, das gelte für körperliche Gewalt genauso wie für verbale Belästigung und Bedrohung. Die sexuelle Selbstbestimmung sei nicht verhandelbar.
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Stefanie Hubig (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, SPD, Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)
Wann ist das Ereignis passiert?
An diesem Montag.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant, einschüchternde oder bedrängende sexuelle Äußerungen und Gesten unter Strafe zu stellen sowie Mindeststrafen und Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen und gemeinschaftlichen sexuellen Übergriffen zu verschärfen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt sind laut Hubig ein massives Problem und gehören für viele Frauen zum Alltag
- Auch verbale sexuelle Belästigungen und Bedrohungen können Betroffene einschüchtern oder bedrängen
- Bestehende Strafregelungen sehen bei bestimmten sexuellen Übergriffen vergleichsweise kurze Verjährungsfristen und niedrigere Mindeststrafen vor
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel werden keine Reaktionen aus Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf den Gesetzentwurf beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einschüchternde oder bedrängende sexuell bestimmte Äußerungen oder Gesten sollen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden können.
- Die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll einheitlich auf 20 Jahre festgelegt werden.
- Für Gruppenvergewaltigungen und andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten.
- Für gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe oder sexuelle Nötigungen soll die Mindeststrafe von zwei auf drei Jahre steigen.
- Verursachen Täter eine Schwangerschaft, soll eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont gegenüber dem RND, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt seien inakzeptabel und müssten auch mit entschlossenen strafrechtlichen Maßnahmen bekämpft werden.
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