Gesellschaftliche Herausforderungen in Deutschland
Berlin () – In den meisten europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland.
Das geht aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. „In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“, heißt es darin.
Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. „In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote. Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben.“
Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. Weiter heißt es: „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“ Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND: „Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen – das zeigt das Gutachten ganz deutlich. Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“ Sie fügte hinzu: „Die Bundesregierung hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt. Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören – auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem RND, belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei vereinbart worden, den Diskriminierungsschutz zu verbessern, so die Sprecherin weiter. „Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Antidiskriminierungsbeauftragte (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Ferda Ataman
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Bundesregierung, Ferda Ataman, Bundesjustizministerium, CDU, CSU, SPD
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
In Deutschland sind Menschen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern unzureichend gegen sexuelle Belästigung geschützt, da hier der Schutz im Allgemeinen und im Arbeitsrecht nur begrenzt ist, während in den meisten anderen Ländern umfangreiche gesetzliche Vorgaben existieren.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Vergleich mit anderen europäischen Ländern
- Mangelnder Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland
- Sexuelle Belästigung in Deutschland nur im Arbeitsleben verboten
- Detailierte Schutzregelungen in anderen Ländern
- Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung kritisiert Situation
- Ankündigung einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Vorhandener gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkannt
- Vorgaben im Koalitionsvertrag zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt unzureichenden Schutz in Deutschland
- Vergleich mit anderen europäischen Ländern weist auf besseren Schutz vor sexueller Belästigung hin
- In vielen Ländern sind Regelungen im allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht sowie im Bildungswesen vorhanden
- Ferda Ataman betont untragbaren Zustand für Betroffene und fordert besseren Schutz
- Ankündigung einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch die Bundesregierung
- Bundesjustizministerium erkennt teilweise gesetzlichen Handlungsbedarf und plant Verbesserung des Diskriminierungsschutzes
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Schlechterer Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern
- Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung bei bestimmten Formen von sexueller Belästigung
- Unzureichende rechtliche Handhabe gegen sexuelle Belästigung außerhalb des Arbeitslebens
- Notwendigkeit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Ankündigung, den Diskriminierungsschutz zu verbessern
- Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehend
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, zitiert, die betont, dass sexueller Belästigung besser begegnet werden muss und das Gutachten einen untragbaren Zustand für Betroffene aufzeigt.
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