Hubig will längere Verjährungsfrist für Sexualstraftaten

Hubig will längere Verjährungsfrist für Sexualstraftaten

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Gesellschaft: Reformen zum Schutz vor Gewalt in Hamburg

Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plädiert für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten. Das sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) vor der am Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg.

Sie wolle weitere Gesetzeslücken im Kampf gegen sexuelle Gewalt schließen. „Wir müssen zum Beispiel den Schutz vor verbaler sexueller Belästigung verbessern“, sagte Hubig. Das Phänomen betreffe vor allem junge Frauen. Zudem arbeite man an einer Anpassung des Mordparagrafen, um sicherzustellen, dass Femizide konsequent als Mord bestraft würden.

Ein dritter Punkt sei die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigung. Die derzeitige Frist von fünf Jahren sei zu kurz. Angemessen wären aus ihrer Sicht 20 Jahre, so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Man wolle dies so bald wie möglich anpassen.

Die SPD-Politikerin befürwortete zudem die Forderung, bei Fällen sexueller Gewalt vom Grundsatz „Nein heißt Nein“ auf „Nur Ja heißt Ja“ umzustellen. Sie persönlich sei für eine Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Bis 2016 habe eine Vergewaltigung in der Regel nur dann vorgelegen, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt habe. 2016 sei man den wichtigen Schritt zu „Nein heißt Nein“ gegangen. Aus ihrer Sicht sei jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt.

„Nur Ja heißt Ja“ schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent: Betroffene seien auch dann geschützt, wenn sie sich in einer Schockstarre befänden und nicht mal mehr ein „Nein“ artikulieren könnten. Viele europäische Staaten hätten diese Lösung schon, und sie funktioniere. Sie sehe darin ein Vorbild, so Hubig.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundesjustizministerium, SPD, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Justizministerkonferenz, Hamburg.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist "am Donnerstag (vor der Justizministerkonferenz in Hamburg)". Ein genaues Datum wird nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Hamburg.

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plädiert für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten auf 20 Jahre, will den Schutz vor verbaler sexueller Belästigung verbessern und spricht sich für eine Gesetzesänderung von "Nein heißt Nein" zu "Nur Ja heißt Ja" aus, um die sexuelle Selbstbestimmung zu stärken.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Aktuelle Debatte über Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten
  • Wunsch nach Schließung von Gesetzeslücken im Bereich sexualisierte Gewalt
  • Notwendigkeit des besseren Schutzes vor verbaler sexueller Belästigung
  • Forderung nach Anpassung des Mordparagrafen für Femizide
  • Kritische Betrachtung der bestehenden Verjährungsfrist von fünf Jahren
  • Vorschlag für eine Fristverlängerung auf 20 Jahre
  • Diskussion um das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" für Einwilligung in sexuelle Handlungen
  • Rückblick auf gesetzliche Veränderungen seit 2016 ("Nein heißt Nein")

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel werden keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten
  • Schließung von Gesetzeslücken im Kampf gegen sexuelle Gewalt
  • Verbesserung des Schutzes vor verbaler sexueller Belästigung
  • Angemessene Bestrafung von Femiziden als Mord
  • Anpassung des Mordparagrafen
  • Umstellung des Grundsatzes von "Nein heißt Nein" auf "Nur Ja heißt Ja"
  • Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung von Betroffenen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert, in der sie sich für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten und eine Umstellung des Konsensprinzips auf "Nur Ja heißt Ja" einsetzt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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