Koalition sieht Nachrichtendienst-Reform als rechtliches "Neuland"

Koalition sieht Nachrichtendienst-Reform als rechtliches "Neuland"

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Politik in Berlin: Reform der Nachrichtendienste

Berlin () – Die große Reform der Nachrichtendienste geht nach Einschätzung aus den Reihen von Union und SPD mit rechtlichen Ungewissheiten einher. „Klar ist, dass wir mit dieser großen Reform Neuland betreten“, sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Marc Henrichmann (CDU), der „Rheinischen Post“.

Für die vorgesehenen erweiterten Befugnisse gebe es bislang keine Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Doch man habe es mit einer neuen verschärften Bedrohungslage zu tun, die es notwendig mache, das Nachrichtendienstrecht anzupassen, so der CDU-Innenexperte. Das werde sicherlich auch im Fall einer Klage in in Betracht gezogen.

Fast wortgleich äußerte sich SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede gegenüber der „Rheinischen Post“. Man betrete mit der Novelle des Nachrichtendienstrechts tatsächlich „verfassungsrechtliches Neuland“, sagte sie. Deswegen sei es wichtig, bei diesem Gesetzespaket sehr ordentlich vorzugehen und eine sehr tiefgehende Kontrolle der Nachrichtendienste zu ermöglichen.

Dazu gehöre, dass es auch in Zukunft keine Parallelität zwischen Verfassungsschutz und geben solle, sagte Eichwede. Man schließe vielmehr bestehende Gesetzeslücken: Der Verfassungsschutz dürfe nur dann eigenständig aktiv eingreifen, wenn eine besonders akute Bedrohung abgewehrt werden müsse und zugleich die Zeit für das Anreichern eigener Informationen und die Einbeziehung der Polizei fehle, so die SPD-Innenpolitikerin.

Der Grünen-Innenpolitiker und PKGr-Vize Konstantin von Notz hält die scharfe Kritik am Entwurf aus dem Bundesinnenministerium für das Bundesamt für Verfassungsschutz für berechtigt. Alexander Dobrindt plane Befugnisse für einen Geheimdienst, der schon im Vorfeld der Gefahrenabwehr, ohne Transparenz und ohne effektiven Rechtsschutz, in Freiheit und Eigentum von Bürgern eingreife. Diese seien in der Form nicht mit dem Rechtsstaat vereinbar, sagte von Notz der „Rheinischen Post“.

Er forderte die auf, das Bundesverfassungsschutzgesetz grundlegend zu überarbeiten. Nur so könne eine Niederlage in Karlsruhe vermieden und das nötige Vertrauen in die wichtige Arbeit des BfV erhalten werden. Man habe erhebliche Zweifel, ob das innerhalb der kurzen Frist, die nur für den BND laufe, gelingen könne, so von Notz weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Frist bis Jahresende gesetzt, um Anpassungen an der rechtlichen Grundlage für den (BND) vorzunehmen.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Bundesnachrichtendienst (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Marc Henrichmann, Sonja Eichwede, Konstantin von Notz, Alexander Dobrindt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Marc Henrichmann (CDU), Sonja Eichwede (SPD), Konstantin von Notz, Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr), CDU, SPD, Fraktion der SPD, Grüne, Bundesinnenministerium, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Verfassungsschutz, Polizei, Bundesverfassungsgericht, Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesverfassungsschutzgesetz, Karlsruhe

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum/Zeitraum: Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Laut Unions- und SPD-Politikern steht die große Reform der Nachrichtendienste zwar wegen einer neuen Bedrohungslage an, bewegt sich jedoch verfassungsrechtlich in Neuland, weshalb die neuen Befugnisse sehr sorgfältig kontrolliert werden müssen, während die Grünen vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz warnen und eine grundlegende Überarbeitung fordern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Neue verschärfte Bedrohungslage, die eine Anpassung des Nachrichtendienstrechts notwendig macht
  • Fehlende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den vorgesehenen erweiterten Befugnissen
  • Verfassungsrechtliches Neuland durch die Novelle des Nachrichtendienstrechts

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Union und SPD sehen bei der großen Reform rechtliche Ungewissheiten und verfassungsrechtliches Neuland
  • Kritik der Grünen: Pläne des Bundesinnenministeriums für das Bundesamt für Verfassungsschutz seien rechtsstaatlich nicht vereinbar
  • Forderung der Grünen nach grundlegender Überarbeitung des Bundesverfassungsschutzgesetzes, um eine Niederlage in Karlsruhe zu vermeiden und Vertrauen zu erhalten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Rechtliche Ungewissheiten bei der großen Reform der Nachrichtendienste
  • Fehlende Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu den vorgesehenen erweiterten Befugnissen
  • Risiko, dass eine Klage in Karlsruhe das Reformvorhaben beeinflusst
  • Notwendigkeit, das Nachrichtendienstrecht an eine verschärfte Bedrohungslage anzupassen
  • Erfordernis einer besonders ordentlichen und tiefgehenden Kontrolle der Nachrichtendienste
  • Keine Parallelität zwischen Verfassungsschutz und Polizei
  • Schließen bestehender Gesetzeslücken durch restriktive eigenständige Eingriffe des Verfassungsschutzes bei besonders akuter Bedrohung
  • Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und Vereinbarkeit mit effektiven Rechtsschutzanforderungen
  • Forderung nach grundlegender Überarbeitung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
  • Risiko einer Niederlage in Karlsruhe sowie möglicher Vertrauensverlust in die Arbeit des BfV
  • Zeitdruck durch kurze Fristen für Anpassungen
  • Verständnisschwierigkeiten in Bezug auf die Umsetzung innerhalb der vorgegebenen Frist

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja — im Artikel werden Stellungnahmen von Marc Henrichmann (CDU), Sonja Eichwede (SPD) und Konstantin von Notz (Grüne) zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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