Hamburg fordert längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen

Hamburg fordert längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen

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Justizreform in Hamburg: Verjährungsfristen anpassen

Hamburg () – Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will eine Lücke im Sexualstrafrecht schließen, durch die Vergewaltigungen regelmäßig nach fünf Jahren verjähren.

Das geht dem „Spiegel“ zufolge aus einer Beschlussvorlage hervor, die Hamburg im Juni bei der Justizministerkonferenz einbringen will. Auch das Bundesjustizministerium zeigt sich offen.

„Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an“, sagte Gallina dem „Spiegel“. Die eher kurze Verjährungsfrist könne dazu führen, dass Vergewaltigungen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden könnten. „Das höhlt den Schutzgedanken des Gesetzes aus.“ Es müsse deshalb angepasst werden.

Das Bundesjustizministerium erklärte auf Anfrage, es prüfe derzeit, ob „Änderungen an den Verjährungsregeln“ bei Sexualstraftaten nötig seien. „Die Prüfung soll zeitnah abgeschlossen werden“, sagte ein Sprecher dem „Spiegel“.

Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist ist ein Nebeneffekt der Sexualstrafrechtsreform von 2016. Damals verschärfte die Große Koalition das Recht, sorgte aber gleichzeitig dafür, dass Vergewaltigungen seitdem schon nach 5 statt nach 20 Jahren verjähren können. Recherchen des „Spiegel“ zufolge war diese Änderung ein unbeabsichtigter Nebeneffekt der Reform.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gefängnis (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Anna Gallina

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hamburg, dts Nachrichtenagentur, Anna Gallina, Grüne, Spiegel, Bundesjustizministerium, Große Koalition

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hamburg

Worum geht es in einem Satz?

Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina will die kurze Verjährungsfrist von fünf Jahren für Vergewaltigungen im Sexualstrafrecht reformieren, um den Rechtschutz für Opfer zu verbessern, und das Bundesjustizministerium prüft derzeit mögliche Änderungen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Lücke im Sexualstrafrecht
  • Vergewaltigungen verjähren nach fünf Jahren
  • Nicht alle Opfer zeigen Taten zeitnah an
  • Angst, Scham oder Traumatisierung der Opfer
  • Vergleichsweise kurze Verjährungsfrist seit 2016
  • Unbeabsichtigter Nebeneffekt der Sexualstrafrechtsreform von 2016

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Justizsenatorin Anna Gallina will Verjährung von Vergewaltigungen aufheben.
  • Hamburg plant, Vorschlag bei Justizministerkonferenz einzubringen.
  • Bundesjustizministerium zeigt sich offen für Änderungen.
  • Gallina betont, dass Opfer oft aus Angst und Scham nicht zeitnah anzeigen.
  • Aussage, dass kurze Verjährungsfrist den Schutz der Opfer gefährdet.
  • Bundesjustizministerium prüft derzeit Anpassungen der Verjährungsregelungen.
  • Kurze Verjährungsfristen resultieren aus der Sexualstrafrechtsreform 2016.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Lücke im Sexualstrafrecht schließen
  • Anpassung der Verjährungsfrist anstreben
  • Erhöhung des Schutzgedankens des Gesetzes
  • Prüfung von Änderungen der Verjährungsregeln durch das Bundesjustizministerium
  • Mögliche Verlängerung der Verjährungsfrist für Vergewaltigung
  • Sensibilisierung für Opfer, die aus Angst, Scham oder Traumatisierung nicht zeitnah Anzeige erstatten
  • Risikominimierung, dass Vergewaltigungen nicht strafrechtlich verfolgt werden können

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina zitiert: „Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an.“

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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