Klima- und Tierschutz in Deutschland
Leipzig () – Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, erinnert die Bundesregierung an ihre gesetzlichen Verpflichtungen beim Klimaschutz. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, um die gesetzlich festgelegten Ziele zur Minderung von Treibhausgasen einzuhalten.
„Das haben wir im Januar entschieden, und hieran hat sich nichts geändert“, sagte Korbmacher der FAZ mit Blick auf den Prüfbericht des Klimaschutzrates. Er sehe indes nicht, dass die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2026 Abstriche von ihren Verpflichtungen habe machen wollen. „Der Expertenrat kann ja auch nur eine Prognose anstellen, und Prognosen sind bekanntlich mit Unsicherheiten behaftet“, gab Korbmacher zu bedenken.
Zu dem sogenannten Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts sagte Korbmacher, dieses sei „kein Urteil gegen Massentierhaltung“. Aber die Länder, die eine Tierschutzverbandsklage zuließen, eröffneten damit politisch gewollt Klagemöglichkeiten, um den Tierschutz zu stärken. Das Gericht hatte vor Kurzem entschieden, die Branchenstandards für die Intensivputenmast seien nicht tierschutzkonform.
Mit Blick auf die europäischen Vorhaben zur Wiederherstellung von Natur sagte der Gerichtspräsident, die EU habe „eine ganz große Naturschutzgesetzgebung beschlossen, die eigentlich dazu führt, dass wir weniger Infrastruktur bauen können“. Die Verpflichtungen zum Naturschutz seien „mit einem Riesenaufwand für den Bund, die Länder und die Kommunen verbunden“.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesverwaltungsgericht (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Andreas Korbmacher
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesverwaltungsgericht, Bundesregierung, Klimaschutzprogramm, Klimaschutzrat, FAZ, EU
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Leipzig
Worum geht es in einem Satz?
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, weist die Bundesregierung auf ihre Verpflichtungen im Klimaschutz hin und betont, dass das Klimaschutzprogramm alle notwendigen Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen enthalten muss, während er die Auswirkungen von neuen Tierschutzklagen und der EU-Naturschutzgesetzgebung auf die Infrastrukturentwicklung anregt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Gesetzliche Verpflichtungen der Bundesregierung im Klimaschutz
- Notwendigkeit, gesetzlich festgelegte Ziele zur Minderung von Treibhausgasen einzuhalten
- Prüfung des Klimaschutzprogramms durch den Klimaschutzrat
- Klagemöglichkeiten zur Stärkung des Tierschutzes in bestimmten Bundesländern
- Entscheidung über Standards in der Intensivputenmast
- EU-Vorhaben zur Wiederherstellung von Natur und dessen Auswirkungen auf Infrastruktur
- Hoher Aufwand für Bund, Länder und Kommunen im Naturschutzbereich
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Präsident des Bundesverwaltungsgerichts erinnert Bundesregierung an gesetzliche Verpflichtungen im Klimaschutz
- Klimaschutzprogramm muss Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen enthalten
- Kohrbacher sieht keine Abstriche der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2026
- Expertenrat gibt nur Prognosen ab, die mit Unsicherheiten behaftet sind
- Putenurteil stärkt Tierschutz, ist jedoch kein Urteil gegen Massentierhaltung
- Klagemöglichkeiten zur Tierschutzverbandsklage wurden politisch gewollt eröffnet
- EU verabschiedet Naturschutzgesetzgebung, die Infrastrukturprojekte einschränkt
- Verpflichtungen zum Naturschutz sind mit hohem Aufwand für Bund, Länder und Kommunen verbunden
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Erinnerung an gesetzliche Verpflichtungen beim Klimaschutz
- Notwendigkeit zur Einhaltung gesetzlich festgelegter Ziele zur Minderung von Treibhausgasen
- Klagemöglichkeiten zur Stärkung des Tierschutzes
- Politische Auswirkungen durch die Zulassung von Tierschutzverbandsklagen
- Einschränkungen beim Ausbau von Infrastruktur durch Naturschutzgesetzgebung
- Hoher Aufwand für Bund, Länder und Kommunen durch Naturschutzverpflichtungen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, erinnert die Bundesregierung an ihre gesetzlichen Verpflichtungen beim Klimaschutz und äußert sich zu verschiedenen Aspekten des Klimaschutzprogramms und der Tierschutzgesetzgebung.
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