BVerwG: Bundesregierung muss mehr für den Klimaschutz tun

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Klimaschutzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig

Leipzig () – Das noch von der Ampelregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 muss von der aktuellen Bundesregierung um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, um die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu senken.

Das Gericht kritisierte, dass die Prognosen der Bundesregierung, wie stark die geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz beitragen, fehlerhaft seien. Außerdem bestehe eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die zur Erreichung des Zwischenziels für 2030 geschlossen werden müsse. Die Einheit „CO2-Äquivalente“ wird verwendet, um die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase wie etwa Methan und Lachgas einheitlich mit der Klimawirkung von CO2 über einen festen Zeitraum vergleichen zu können.

Die Ampel-Regierung hatte das Klimaschutzprogramm auf der Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) am 4. Oktober 2023 beschlossen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Programm geklagt, weil sie es für unzureichend hielt. Das Oberverwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben. Die Revision der Bundesregierung dagegen wurde nun zurückgewiesen.

„Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat“, sagte dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. „Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den Maßnahmen eines Klimaschutzprogramms die Klimaziele erreicht werden müssen. Dafür muss die Bundesregierung jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen.“

Die Bundesregierung kann nun selbst entscheiden, welche neuen Maßnahmen sie für den Klimaschutz ergreifen will – solange diese ausreichend sind, um das Klimazwischenziel 2030 zu erreichen. Resch schlug dafür ein Tempolimit, den Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien sowie massive Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr vor. „Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden“, sagte er.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, warb zudem für einen Kurswechsel im Gebäudebereich. „Die Bundesregierung muss umgehend die Hängepartie beim Gebäudemodernisierungsgesetz beenden und durch ein ambitioniertes Gesetz sicherstellen, dass Deutschland so schnell wie möglich auf fossilfreie Heizungen umsteigt“, sagte sie. „Zusätzlich brauchen wir verbindliche Sanierungsquoten für die schlechtesten Gebäude und eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude wie Schulen und Kindergärten.“

Der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Umwelthilfe in dem Verfahren vertritt, erklärte, dass Klimaschutz justiziabel sei. „Es ist gerichtlich überprüfbar, ob die Bundesregierung ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele plant“, sagte er. „Deutschland wird das Klimaschutzziel 2030 verfehlen, wenn so weiter gemacht würde wie bisher. Die Bundesregierung ist deshalb verurteilt worden, dies umgehend zu korrigieren.“

Zusätzlich zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 25. März ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Dieses geht über das am Donnerstag verhandelte Klimaschutzprogramm hinaus, weil es nicht nur das Klimaziel 2030 einhalten muss, sondern auch das Klimaziel 2040 und die Ziele für die Einzeljahre zwischen 2031 und 2040.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverwaltungsgericht (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Jürgen Resch, Barbara Metz, Remo Klinger

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesverwaltungsgericht, Ampelregierung, Bundesregierung, Deutsche Umwelthilfe, Oberverwaltungsgericht

Wann ist das Ereignis passiert?

Die Ampel-Regierung hat das Klimaschutzprogramm am 4. Oktober 2023 beschlossen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts fand am Donnerstag, nach diesem Datum, statt. Das genaue Datum der Gerichtsentscheidung wird allerdings nicht erwähnt. Daher ist die Antwort:

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Leipzig

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung um weitere Maßnahmen ergänzt werden muss, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, da die bestehenden Prognosen fehlerhaft sind und eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten besteht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet über Klimaschutzprogramm 2023
  • Ampelregierung beschließt Klimaschutzprogramm auf Basis des Bundes-Klimaschutzgesetzes
  • Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Programm wegen unzureichender Maßnahmen
  • Oberverwaltungsgericht gibt der Klage statt
  • Fehlerhafte Prognosen der Bundesregierung für Klimaschutzmaßnahmen
  • Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten zur Erreichung des Zwischenziels
  • Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele bis 2030

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesverwaltungsgericht fordert Ergänzungen zum Klimaschutzprogramm 2023
  • Kritisiert fehlerhafte Prognosen der Bundesregierung zu Klimaschutzmaßnahmen
  • 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente müssen zur Erreichung des Ziels geschlossen werden
  • Urteil wird als klare Niederlage für die Bundesregierung gewertet
  • Deutsche Umwelthilfe warnt vor unzureichenden Maßnahmen
  • Vorschläge für Tempolimit und Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr
  • Forderung nach ambitioniertem Gebäudemodernisierungsgesetz
  • Klima- und Umweltschutz als rechtlich überprüfbar erklärt
  • Bundesregierung muss bis zum 25. März neues Klimaschutzprogramm vorlegen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Notwendigkeit zur Ergänzung des Klimaschutzprogramms
  • Korrektur fehlerhafter Prognosen der Bundesregierung
  • Schließung einer CO2-Äquivalenzlücke von 200 Millionen Tonnen
  • Erforderlichkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele
  • Vorgeschlagene Maßnahmen: Tempolimit, Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien, Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr
  • Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung für Gebäudemodernisierung
  • Verpflichtung zur Vorlage eines neuen Klimaschutzprogramms bis zum 25. März
  • Einhaltung mehrerer Klimaziele (2030, 2040 und Jahresziele dazwischen) zwingend erforderlich
  • Justizielle Überprüfbarkeit der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung
  • Risiko des Verfehlens des Klimaschutzziels 2030 bei Fortführung der aktuellen Maßnahmen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Jürgen Resch, dem Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, zitiert, in der er das Urteil als "Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland" bezeichnet und der Bundesregierung vorwirft, ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert zu haben.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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