Stuttgarter Gericht weist Berufung gegen Biontech-Urteil ab

Rechtsprechung zu Impfstoffhaftung in Heilbronn

() – Das Oberlandesgericht hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Heilbronn gegen den Impfstoffhersteller Biontech bestätigt. Das teilte das Landgericht Heilbronn am Montag mit.

In dem Verfahren hatte ein Kläger Schmerzensgeld in hoher fünfstelliger Summe sowie die Feststellung einer Ersatzpflicht für mögliche künftige Schäden gefordert, nachdem er seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf eine -Schutzimpfung mit dem Impfstoff Comirnaty im Jahr 2021 zurückführte.

Das Landgericht hatte die Klage bereits im November 2024 abgewiesen. Die Richter verneinten eine Haftung des pharmazeutischen Unternehmers nach dem Arzneimittelgesetz. Eine schädliche des Impfstoffs, die über ein vertretbares Maß hinausgehe, sei nicht anzunehmen. Die umfassende Prüfung und Zulassung durch die Europäische Kommission belege die des Impfstoffs. Auch eine fehlerhafte Kennzeichnung oder Information sah das Gericht nicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies nun mit Urteil vom 13. November 2025 die dagegen eingelegte Berufung zurück.

Die Stuttgarter Richter teilten die Bewertung der Vorinstanz. Die positive Nutzen-Risiko-Abwägung zugunsten des Impfstoffeinsatzes sei maßgeblich. Die vom Kläger geschilderten Beschwerden wie anhaltende Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit oder Herzrhythmusstörungen seien keine anerkannten Impfkomplikationen und könnten eine Vielzahl anderer Ursachen haben. Das Paul-Ehrlich-Institut sehe keinen plausiblen Hinweis auf einen direkten ursächlichen Zusammenhang zwischen Long-Covid-ähnlichen Beschwerden und einer Covid-19-Schutzimpfung. Der Bundesgerichtshof wird am 9. März erstmals in einem ähnlichen Verfahren gegen einen anderen Impfstoffhersteller entscheiden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Impfspritze mit Impfstoff von Biontech (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen folgende vollständige Namen vor:

- Paul-Ehrlich-Institut

Es sind keine weiteren vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Biontech, Landgericht Heilbronn, Oberlandesgericht Stuttgart, Europäische Kommission, Paul-Ehrlich-Institut, Bundesgerichtshof

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 13. November 2025 statt. Das Landgericht Heilbronn hatte die Klage bereits im November 2024 abgewiesen.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Heilbronn, Stuttgart

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage eines Mannes gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen, der Schadenersatz wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer Covid-19-Impfung forderte, da die Richter keinen Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Impfung feststellen konnten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kläger forderte Schmerzensgeld und Ersatzpflicht
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen auf Corona-Schutzimpfung zurückgeführt
  • Impfung mit Comirnaty im Jahr 2021
  • Klageabweisung durch Landgericht Heilbronn
  • Verneinung von Haftung gemäß Arzneimittelgesetz
  • Sicherheit des Impfstoffs durch Prüfung und Zulassung belegt
  • Beschwerdebilder wie Kopf- und Schlafbeschwerden analysiert
  • Keine anerkannten Impfkomplikationen festgestellt
  • Paul-Ehrlich-Institut sieht keinen ursächlichen Zusammenhang

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Es wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Klage abgewiesen
  • Keine Haftung des Impfstoffherstellers
  • Sicherheitsbewertung des Impfstoffs bestätigt
  • Positive Nutzen-Risiko-Abwägung zugunsten des Impfstoffs
  • Beschwerden des Klägers nicht als Impfkomplikationen anerkannt
  • Keine Hinweise auf Zusammenhang zwischen Impfstoff und Long-Covid-ähnlichen Beschwerden
  • Bundesgerichtshof wird in ähnlichem Verfahren entscheiden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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