Landgericht weist Klage nach Sauna-Verbrennungen ab
Coburg () – Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Saunabesuchers abgewiesen, der wegen Verbrennungen an seinen Füßen Schadensersatz forderte. Der Mann hatte sich nach dem Saunagang mit einem Bekannten unterhalten und dabei auf Kunststoffmatten gestanden, was zu Verbrennungen ersten und zweiten Grades führte. Das Gericht sah jedoch kein Verschulden des Betreibers.
Ein hinzugezogener Sachverständiger bestätigte, dass die verwendeten Matten den technischen Standards entsprachen und primär der Rutschsicherung dienten. Die gemessene Bodentemperatur von 55 bis 60 Grad Celsius sei für eine 90-Grad-Sauna üblich. Das Gericht betonte, dass längeres Stehen in der Sauna nicht dem typischen Nutzerverhalten entspreche und die Gefahr von Verbrennungen offensichtlich sei.
In der Urteilsbegründung hieß es, eine Sauna sei ein Ort der Ruhe und kein Platz für gesellige Gespräche. Der Kläger hatte 5.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Sauna (Archiv) |
Die Stadt Coburg
Coburg ist eine Stadt im oberfränkischen Bayern, bekannt für ihre historischen Bauwerke und das schöne Stadtbild. Die Stadt liegt malerisch am Fuß des Thüringer Waldes und bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten in der Natur. Coburg hat eine reiche Geschichte, die bis ins 11. Jahrhundert zurückreicht und wird oft mit dem Coburger Landtag und dem Alten Schloss assoziiert. Jährlich zieht die Stadt viele Touristen an, die nicht nur die Sehenswürdigkeiten, sondern auch die kulinarischen Spezialitäten der Region genießen möchten. Darüber hinaus ist Coburg für ihre lebendige Kultur und vielfältige Veranstaltungen bekannt, die das Stadtleben bereichern.
- Berlins Sozialsenatorin verteidigt Kirchen gegen Kritik von Klöckner - 21. April 2025
- Scholz würdigt Franziskus` Einsatz für Brüderlichkeit - 21. April 2025
- Bundestag liegen bereits 840 Beschwerden gegen Bundestagswahl vor - 21. April 2025