Politik: BDK begrüßt neue IP-Speicherung in Deutschland
Berlin () – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern ausdrücklich begrüßt. Das teilte der Verband mit.
Aus Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis sei die geplante Regelung überfällig und ein notwendiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum wiederherzustellen.
‚Nach acht Jahren faktischer Aussetzung der deutschen Regelungen zu Mindestspeicherfristen können Ermittlungsbehörden nun erstmals wieder berechtigte Hoffnung haben, wesentlich mehr Straftaten aufklären zu können, bei denen die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz ist‘, erklärte Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK. Gerade bei Delikten wie Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Cyberbetrug oder Hasskriminalität seien diese Daten oft der einzige Weg, um Tatverdächtige identifizieren zu können.
Der BDK betonte, dass es bei dem Entwurf nicht um die Überwachung von Kommunikationsinhalten gehe, sondern ausschließlich um die Speicherung von IP-Adresse, Portnummer und Zeitstempel zur technischen Zuordnung eines Internetanschlusses. Die geplante Regelung unterscheide sich damit grundlegend von der früheren Vorratsdatenspeicherung.
Der Verband forderte den Gesetzgeber auf, das parlamentarische Verfahren zügig voranzubringen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Dirk Peglow
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) begrüßt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern als notwendigen Schritt zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Überfällige Regelung zur Speicherung von IP-Adressen und Portnummern
- Achtjährige Aussetzung der deutschen Mindestspeicherfristen
- Notwendigkeit zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden
- Erhöhung der Aufklärungsquote bei digitalen Straftaten
- Besonders relevant bei Delikten wie Kinderpornografie, Cyberbetrug und Hasskriminalität
- Unterscheidung zur vorherigen Vorratsdatenspeicherung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum
- Mehraufklärung von Straftaten, bei denen IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz ist
- Identifizierung von Tatverdächtigen bei Delikten wie sexualisierter Gewalt gegen Kinder
- Identifizierung von Tatverdächtigen bei Cyberbetrug
- Identifizierung von Tatverdächtigen bei Hasskriminalität
- Forcierung des parlamentarischen Verfahrens durch den Gesetzgeber
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesvorsitzenden des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, zitiert, der die Regelung als überfällig und notwendig für die Strafverfolgungsbehörden beschreibt.
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