Verfassungsklage gegen Durchsuchung zur Abschiebung erfolgreich

Rechtsprechung zu Polizeimaßnahmen in Berlin

() – Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen eine polizeiliche Maßnahme in einer Berliner Gemeinschaftsunterkunft richtete. Die Maßnahme, bei der die Tür eines Zimmers ohne richterliche Anordnung aufgebrochen wurde, um den Beschwerdeführer zum Zwecke der Abschiebung zu ergreifen, sei als Durchsuchung einzustufen, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.

Der Beschwerdeführer, dessen Abschiebung angeordnet worden war, bewohnte im Jahr 2019 einen Raum in der Gemeinschaftsunterkunft. Trotz mehrfachen Klopfens hatte niemand die Tür geöffnet, woraufhin die diese mit einer Ramme aufbrach. Das Oberverwaltungsgericht - hatte zuvor entschieden, dass es sich nicht um eine Durchsuchung handelte, da keine Suchhandlung stattgefunden habe. Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag auf Revision zurück.

Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Es stellte fest, dass eine richterliche Anordnung erforderlich gewesen wäre, da der Aufenthaltsort des Beschwerdeführers nicht sicher bekannt war. Der Schutz des Grundrechts aus Art. 13 GG sei verletzt worden, da der präventive Grundrechtsschutz nicht gewährleistet gewesen sei (Beschluss vom 19. September 2025 – 2 BvR 460/25).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel genannten Personen sind nicht namentlich erwähnt. Daher kann ich keine vollständigen Namen zurückgeben.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesverfassungsgericht, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Bundesverwaltungsgericht

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 19. September 2025 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Karlsruhe, Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Aufbrechen der Tür eines Zimmers in einer Berliner Gemeinschaftsunterkunft ohne richterliche Anordnung zur Festnahme eines Abschiebepflichtigen als unrechtmäßige Durchsuchung einzustufen ist, wodurch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Polizeiliche Maßnahme in einer Berliner Gemeinschaftsunterkunft
  • Tür eines Zimmers wurde ohne richterliche Anordnung aufgebrochen
  • Ziel war die Ergreifung eines Beschwerdeführers zur Abschiebung
  • Beschwerdeführer hatte 2019 dort gewohnt
  • Mehrfaches Klopfen führte nicht zur Öffnung der Tür
  • Polizei entschied sich für Aufbrechen der Tür mit einer Ramme
  • Vorherige Urteile des Oberverwaltungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts
  • Unklare Sicherheitslage des Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers
  • Sachverhalt berührt Grundrechtsschutz gemäß Art. 13 GG

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Aufhebung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts
  • Rückverweisung der Sache
  • Feststellung der Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung
  • Verletzung des Grundrechts aus Art. 13 GG
  • Nicht gewährleisteter präventiver Grundrechtsschutz

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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