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FDP-Politiker scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Soli
Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Zur Begründung hieß es, dass eine solche Ergänzungsabgabe einen aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarf des Bundes voraussetze, dieser durch den Gesetzgeber allerdings nur in seinen Grundzügen zu umreißen sei. Im Fall des Solidaritätszuschlags sei dies der wiedervereinigungsbedingte finanzielle Mehrbedarf des Bundes.
Weiter führte das Gericht aus, dass ein evidenter Wegfall des Mehrbedarfs eine Verpflichtung des Gesetzgebers begründe, die Abgabe aufzuheben oder ihre Voraussetzungen anzupassen. Insoweit treffe den Bundesgesetzgeber – bei einer länger andauernden Erhebung einer Ergänzungsabgabe – eine „Beobachtungsobliegenheit“. Ein offensichtlicher Wegfall des Mehrbedarfs des Bundes könne auch heute noch nicht festgestellt werden, so die Karlsruher Richter. „Eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bestand und besteht folglich nicht.“
Der Solidaritätszuschlag diente ursprünglich vor allem zur Bewältigung der Kosten für die Wiedervereinigung. Seit 2021 zahlen ihn aber nur noch Gutverdiener und Unternehmen. Die Beschwerdeführer hatten in ihrer Klage vorgebracht, dass die Weitererhebung des ursprünglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begründeten Solidaritätszuschlags mit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 verfassungswidrig geworden sei. Daneben rügten sie eine durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 bewirkte Ungleichbehandlung von verschiedenen Einkommensbeziehern. Das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Solidaritätszuschlag (Archiv) |
Karlsruhe – Eine Stadt mit Geschichte und Rechtsprechung
Karlsruhe ist bekannt als bedeutender Standort für Rechtsprechung in Deutschland, da hier das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz hat. Die Stadt wurde 1715 gegründet und trägt den Beinamen „Fächerstadt“ aufgrund ihrer charakteristischen Anordnung der Straßen. Karlsruhe ist nicht nur ein Zentrum der Justiz, sondern auch ein wichtiger Ort für Wissenschaft und Technik, mit zahlreichen Forschungseinrichtungen. Die wunderschöne Schlossanlage im Herzen der Stadt zieht zahlreiche Touristen an und stellt ein Wahrzeichen dar. Darüber hinaus ist Karlsruhe Heimat einer lebendigen Kulturszene mit zahlreichen Museen, Theatern und Veranstaltungen das ganze Jahr über.
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