Blauzungenkrankheit beeinflusst Tierhandel in Baden-Württemberg

Blauzungenkrankheit beeinflusst Tierhandel in Baden-Württemberg

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Landwirtschaftsregeln in Baden-Württemberg aktualisiert

() – Nach dem ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in Berghaupten im Ortenaukreis seit 2019 gelten nun besondere Regelungen für den von Rindern außerhalb Baden-Württembergs. Das teilte der Minister für , Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk am Donnerstag in Stuttgart mit.

Für , die in andere Bundesländer oder EU-Staaten verbracht werden sollen, gibt es drei Möglichkeiten: Entweder sind sie vollständig gegen BTV-8 geimpft und befinden sich im Immunitätszeitraum, es handelt sich um Nachkommen unter 90 Tage alter geimpfter Muttertiere, oder die Tiere wurden mindestens 14 Tage vor dem Transport mit Insektiziden geschützt und negativ getestet.

Innerhalb Baden-Württembergs ist der Transport weiterhin uneingeschränkt möglich.

Hauk betonte, dass die vom Land und der Tierseuchenkasse bezuschusste freiwillige Impfung sich für den Tierhandel als wichtige Unterstützung erweise. Wegen der aktuellen Seuchenentwicklung sei es notwendig, verstärkt gegen BTV-8 zu impfen, während die Impfung gegen BTV-3 unverändert fortgesetzt werden müsse.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kühe (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Peter Hauk

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, Tierseuchenkasse

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Stuttgart, Berghaupten, Ortenaukreis, Baden-Württemberg

Worum geht es in einem Satz?

Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 in Berghaupten müssen Rinder, die aus Baden-Württemberg transportiert werden, entweder geimpft, unter 90 Tage alt oder mit Insektiziden behandelt und getestet sein, während der innerdeutsche Transport weiterhin unbeschränkt bleibt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Erster Nachweis der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 in Berghaupten
  • Seit 2019 kein vorheriger Nachweis
  • Gesundheitsrisiko für Rinderbestände
  • Notwendigkeit von speziellen Regelungen für den Transport
  • Landwirtschaftliche und tiermedizinische Relevanz
  • Reaktion des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Besondere Regelungen für den Transport von Rindern außerhalb Baden-Württembergs
  • Impfung gegen BTV-8 erforderlich für Transport
  • Nachkommen von geimpften Muttertieren können transportiert werden
  • Insektizide Behandlung und negativer Test nötig vor Transport
  • Uneingeschränkter Transport innerhalb Baden-Württembergs weiterhin möglich
  • Unterstützung durch Tierseuchenkasse und freiwillige Impfung
  • Notwendigkeit verstärkter Impfungen gegen BTV-8
  • Fortsetzung der Impfung gegen BTV-3

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk zitiert, in der er die Wichtigkeit der Impfung gegen BTV-8 betont.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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