Sachsen-Anhalt beschließt neuen Landesrahmenvertrag für Behindertenteilhabe

Gesellschaftliche Integration in Sachsen-Anhalt

() – Das Land -Anhalt hat nach eineinhalbjährigen Verhandlungen einen neuen Landesrahmenvertrag zur Neuausrichtung der Eingliederungshilfe für mit Behinderungen beschlossen. Sozialministerin Petra Grimm-Benne sprach von einem Paradigmenwechsel, der die gesellschaftliche Teilhabe und Beschäftigung auf dem allgemeinen deutlich stärken werde.

Der Kompromiss war nach vielen Verhandlungsrunden und einer siebenstündigen Abschlusssitzung am Dienstag erzielt worden.

Kern des neuen Vertrags ist die Abkehr von standardisierten Angeboten hin zu individuell zusammensetzbaren Leistungsmodulen. Menschen mit Behinderungen können künftig gezielt verschiedene Unterstützungsangebote unterschiedlicher Anbieter auswählen, etwa Assistenz im Alltag oder Freizeitbegleitung.

Zudem sollen mehr Alternativen zu Werkstätten geschaffen und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Zielvereinbarungen gefördert werden.

Die der Freien Wohlfahrtspflege begrüßten die Schaffung von Rechtssicherheit, äußerten sich aber kritisch zur Qualität der Betreuung. Für die Übergangszeit bis zum Vertragsabschluss galt eine Übergangsverordnung, die nahtlose Leistungsgewährung sicherstellte.

Die Ausgaben für Eingliederungshilfe steigen kontinuierlich von 572 Millionen Euro (2021) auf geplante 723 Millionen Euro (2026).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Behinderten-Parkplatz (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Sachsen-Anhalt, Sozialministerium, Petra Grimm-Benne, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Worum geht es in einem Satz?

Der neue Landesrahmenvertrag in Sachsen-Anhalt zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen fördert durch individuell anpassbare Leistungsangebote die gesellschaftliche Teilhabe und den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, was von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege positiv, aber auch kritisch hinsichtlich der Betreuungsqualität bewertet wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anhaltende Verhandlungen über Eingliederungshilfe
  • Bedarf an individueller Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
  • Kritisierte Standardversorgung in bisherigen Angeboten
  • Wunsch nach mehr gesellschaftlicher Teilhabe und Integration
  • Notwendigkeit, Übergänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern
  • Forderung nach mehr Rechtssicherheit für Anbieter und Betroffene

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Sozialministerin Petra Grimm-Benne sprach von einem Paradigmenwechsel
  • Konzept zielt auf Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Beschäftigung
  • Abkehr von standardisierten Angeboten hin zu individuell zusammensetzbaren Leistungsmodulen
  • Menschen mit Behinderungen können aus verschiedenen Unterstützungsangeboten wählen
  • Schaffung mehrerer Alternativen zu Werkstätten
  • Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Zielvereinbarungen gefördert
  • Verbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen Rechtssicherheit, äußern aber Kritik zur Qualität der Betreuung
  • Übergangsverordnung gewährleistet nahtlose Leistungsgewährung
  • Ausgaben für Eingliederungshilfe steigen von 572 Millionen Euro (2021) auf 723 Millionen Euro (2026)

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe
  • Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe
  • Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Abkehr von standardisierten Angeboten
  • Individuell zusammensetzbare Leistungsmodule
  • Möglichkeit zur gezielten Auswahl von Unterstützungsangeboten
  • Schaffung von mehr Alternativen zu Werkstätten
  • Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Zielvereinbarungen
  • Schaffung von Rechtssicherheit
  • Kritische Äußerungen zur Qualität der Betreuung
  • Anstieg der Ausgaben für Eingliederungshilfe von 572 Millionen Euro auf 723 Millionen Euro

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Sozialministerin Petra Grimm-Benne zitiert, die von einem Paradigmenwechsel spricht, der die gesellschaftliche Teilhabe und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stärken werde.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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