Gesellschaftspolitik in Sachsen-Anhalt: Neue Verträge
Magdeburg () – In Sachsen-Anhalt ist ein neuer Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe unterzeichnet worden. Das teilte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit.
Nach anderthalbjährigen Verhandlungen besiegelten Vertreter der Leistungserbringerverbände und das Sozialministerium den Vertrag mit ihrer Unterschrift.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte, mit dem Vertrag könne Menschen mit Behinderungen im Land gezielter die Chance auf mehr gesellschaftliche Teilhabe und bessere Integration in den Arbeitsmarkt gegeben werden. Der Vertrag setze das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen-Anhalt gezielter um.
Künftig sollen Leistungen über einen transparenten Katalog festgelegt werden, der es Leistungsberechtigten etwa ermöglicht, zwischen verschiedenen Anbietern für Assistenz oder Freizeitunterstützung zu wählen.
Ein weiteres Ziel ist es, mehr Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten zu schaffen und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Dafür sind Zielvereinbarungen mit den Werkstätten vorgesehen.
Der bisherige Rahmenvertrag war Ende 2024 gekündigt worden, seit Januar 2025 galt eine Übergangsregelung. Für die Eingliederungshilfe sind im Land 2025 Ausgaben von rund 711 Millionen Euro und für 2026 von etwa 723 Millionen Euro eingeplant.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Petra Grimm-Benne (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Petra Grimm-Benne
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Leistungserbringerverbände, Sozialministerium, UN-Behindertenrechtskonvention, Bundesteilhabegesetz, Werkstätten
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Worum geht es in einem Satz?
In Sachsen-Anhalt wurde ein neuer Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe unterzeichnet, der Menschen mit Behinderungen bessere gesellschaftliche Teilhabe und Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht, transparentere Leistungen bietet und Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten fördert.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Unterzeichnung eines neuen Landesrahmenvertrags für Eingliederungshilfe
- 18 Monate Verhandlungen zwischen Leistungserbringerverbänden und Sozialministerium
- Ziel der besseren gesellschaftlichen Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen
- Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention
- Einführung eines transparenten Katalogs für Leistungen
- Schaffung von Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten
- Kündigung des bisherigen Rahmenvertrags Ende 2024
- Einführung einer Übergangsregelung seit Januar 2025
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Mehr gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
- Verbesserung der Integration in den Arbeitsmarkt
- Gezieltere Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
- Gezieltere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Transparenter Katalog für Leistungen
- Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Anbietern für Assistenz
- Schaffung von Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten
- Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Zielvereinbarungen mit Werkstätten
- Geplante Ausgaben für Eingliederungshilfe von 711 Millionen Euro (2025)
- Geplante Ausgaben für Eingliederungshilfe von 723 Millionen Euro (2026)
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Sozialministerin Petra Grimm-Benne zitiert. Sie äußert, dass der Vertrag Menschen mit Behinderungen gezielter die Chance auf mehr gesellschaftliche Teilhabe und bessere Integration in den Arbeitsmarkt geben kann.
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