Fünf Jahre Haft für Beteiligung an Neonazi-Überfällen in Budapest

Gesellschaft: Gewaltakte gegen Rechtsextremisten in Budapest

() – Das Oberlandesgericht München hat eine Frau wegen ihrer Beteiligung an gewalttätigen Überfällen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagte Hanna S. erhielt eine Gesamtstrafe von fünf Jahren wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, wie das Gericht mitteilte.

Nach 33 Verhandlungstagen befand der 8. Strafsenat unter Vorsitz von Philipp Stoll, dass sich die Angeklagte mit anderen bei einem Neonazi-Treffen in Ungarn verabredet hatte, Teilnehmer der Veranstaltung zu attackieren.

Bei fünf Überfällen im Februar 2023 hielt die Frau Opfer am Boden fest, damit andere sie mit Schlagstöcken und Fußtritten verletzen konnten. Die Geschädigten erlitten Platzwunden, Hämatome und Rippenbrüche.

Das Gericht wies den Vorwurf des versuchten Mordes zurück, sah aber eine gefährliche Körperverletzung als gegeben an.

Vorsitzender Richter Stoll betonte, es gebe keine ‚gute politische Gewalt‘. Die Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

4,1/5 (30 Bewertungen)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Das Oberlandesgericht München, Neonazi-Treffen.

Wann ist das Ereignis passiert?

Februar 2023

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München, Budapest, Ungarn

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht München hat die 24-jährige Hanna S. zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie an gewalttätigen Überfällen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest beteiligt war.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verabredung zu gewalttätigen Übergriffen
  • Neonazi-Treffen in Ungarn
  • Teilnahme an organisierten Angriffen
  • Einsatz von Schlagstöcken und Fußtritten
  • Anweisung zur Festhaltung der Opfer

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Freiheitsstrafe von fünf Jahren
  • Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
  • Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen
  • Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Vorsitzenden Richters Philipp Stoll zitiert, der betont, dass es keine "gute politische Gewalt" gebe.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert