Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt

Gesellschaft: Urteil im Budapest-Prozess

Budapest () – Im Prozess um Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest ist die non-binäre Person Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. T. wurde demnach wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen.

Der Prozess ist Teil des sogenannten Budapest-Komplexes, wobei es um Angriffe von Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Rahmen des sogenannten Tages der Ehre in Budapest im Februar 2023 geht.

Ungarn hatte im November 2023 einen Europäischen Haftbefehl gegen T. erlassen, die Auslieferung erfolgte im Juni 2024. Später entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung von T. rechtswidrig war.

4,5/5 (26 Bewertungen)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gefängnis (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Europäisches Gericht, Bundesverfassungsgericht.

Wann ist das Ereignis passiert?

Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist Februar 2023.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Budapest, Ungarn

Worum geht es in einem Satz?

Maja T., eine non-binäre Deutsche, wurde in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Angriffe von Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten
  • Tag der Ehre in Budapest im Februar 2023
  • Beteiligung von Maja T. als non-binäre Person
  • Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
  • Anklage wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung
  • Budapest-Komplex als Prozessrahmen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Acht Jahre Haft für Maja T.
  • Verurteilung wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung
  • Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
  • Europäischer Haftbefehl gegen T.
  • Auslieferung im Juni 2024
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über rechtswidrige Auslieferung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert