Gesellschaft: Urteil gegen Terrorverdächtigen in Düsseldorf
Düsseldorf () – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Omer A. S. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dies teilte das Gericht am 17. November mit.
Der 32-jährige irakische Staatsangehörige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Nach den Feststellungen des Gerichts identifizierte sich der Angeklagte spätestens im Frühjahr 2016 mit den Zielen des „Islamischen Staates“. Er erhielt eine militärische und religiös-ideologische Ausbildung und legte einen Treueeid ab.
Zwischen Mai 2016 und Oktober 2017 war er als Kämpfer in militärischen Einheiten des IS im Raum Kirkuk aktiv und unterwarf sich den Befehlen der Organisation.
Die Ermittlungen wurden durch Informationen US-amerikanischer Behörden angestoßen. Der Nachweis der Tat erfolgte unter anderem durch Mitgliederlisten des IS, die dem Bundeskriminalamt vorgelegt wurden.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und sich vom IS gelöst hat, während die Gefährlichkeit der Vereinigung als belastend gewertet wurde. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Omer A. S.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Oberlandesgericht Düsseldorf, Islamischer Staat, US-amerikanische Behörden, Bundeskriminalamt.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Urteil wurde am 17. November mitgeteilt. Der Zeitraum, in dem Omer A. S. sich mit den Zielen des "Islamischen Staates" identifizierte, reicht vom Frühjahr 2016 bis Oktober 2017.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf, Kirkuk
Worum geht es in einem Satz?
Omer A. S. wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er zwischen 2016 und 2017 als Kämpfer beim "Islamischen Staat" aktiv war.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Identifikation des Angeklagten mit den Zielen des "Islamischen Staates" seit Frühjahr 2016
- Militärische und religiös-ideologische Ausbildung des Angeklagten
- Ablegung eines Treueeid an den IS
- Aktivität als Kämpfer im Raum Kirkuk zwischen Mai 2016 und Oktober 2017
- Unterwerfung unter Befehle der Organisation
- Ermittlungen angestoßen durch Informationen US-amerikanischer Behörden
- Nachweis der Zugehörigkeit durch Mitgliederlisten des IS des Bundeskriminalamts
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten
- Fortdauernde Untersuchungshaft
- Identifikation mit den Zielen des IS
- Militärische und religiös-ideologische Ausbildung erhalten
- Treueeid abgelegt
- Aktive Teilnahme als Kämpfer im IS
- Unterwerfung unter die Befehle der Organisation
- Gerichtliche Berücksichtigung der Gefährlichkeit der Vereinigung
- Mögliche Einlegung einer Revision binnen einer Woche
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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