Münchner Gericht verurteilt IS-Mitglied zu Haftstrafe

Münchner Gericht verurteilt IS-Mitglied zu Haftstrafe

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Terrorismusbekämpfung in München: Urteil gefällt

München () – Das Oberlandesgericht München hat einen 41-jährigen irakischen Staatsbürger wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass der Angeklagte Najem A. sich spätestens im Dezember 2016 dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen habe und bis August 2019 Mitglied der Terrororganisation geblieben sei.

Nach einer 20-tägigen Hauptverhandlung unter Vorsitz von Richter Michael Höhne wurde festgestellt, dass der Angeklagte für die allgemeine Polizei des IS tätig war und dafür auch entlohnt wurde.

Das Gericht stützte seine Überzeugung auf im Irak sichergestellte IS-Unterlagen, insbesondere Gehaltslisten, deren Authentizität von mehreren Sachverständigen bestätigt wurde.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die besondere Gefährlichkeit des IS als terroristische Organisation. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof ist innerhalb einer Woche möglich. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Najem A., Michael Höhne

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberlandesgericht München, Islamischer Staat, Bundesgerichtshof, Staatsanwaltschaft.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am Freitag, dem Tag der Urteilsverkündung, statt, wobei der Angeklagte Najem A. sich spätestens im Dezember 2016 dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen hat und bis August 2019 Mitglied blieb. Ein genaues Datum für die Urteilsverkündung wird nicht angegeben. Der Zeitraum des Anschlusses an den IS ist von Dezember 2016 bis August 2019.

Für die Urteilsverkündung gilt: Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München, Irak

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht München hat einen 41-jährigen irakischen Staatsbürger wegen seiner Mitgliedschaft im Islamischen Staat von 2016 bis 2019 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, wobei die Gefährlichkeit der Organisation in der Strafzumessung berücksichtigt wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat
  • Anschluss an den IS spätestens im Dezember 2016
  • Tätigkeit für die allgemeine Polizei des IS
  • Entlohnung für die Tätigkeit beim IS
  • Sicherstellung von IS-Unterlagen im Irak (z. B. Gehaltslisten)
  • Bestätigung der Authentizität durch Sachverständige

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Es wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten
  • Berücksichtigung der besonderen Gefährlichkeit des IS
  • Möglichkeit der Revision beim Bundesgerichtshof innerhalb einer Woche
  • Angeklagter bleibt in Untersuchungshaft

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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