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Jäger im Märkischen Kreis müssen Abschussrate monatlich melden
Lüdenscheid () – Im Märkischen Kreis müssen Jäger ab sofort ihre monatlichen Abschusszahlen von Schwarzwild und Fallwild an die Untere Jagdbehörde melden. Das hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium angeordnet, wie der Kreis am Mittwoch mitteilte.
Die Maßnahme diene der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Die Meldungen sind jeweils bis zum 5. des Folgemonats abzugeben, erstmals bis zum 5. September. Auch wenn in einem Revier kein Schwarzwild vorkommt, ist eine Fehlanzeige erforderlich – es sei denn, die Behörde hat das Gebiet von der Meldepflicht befreit.
Die Daten werden an das Landestierseuchenkontrollzentrum weitergeleitet.
Mit dem Monitoring soll die Ausbreitung der Tierseuche frühzeitig erkannt und eingedämmt werden. Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich, aber für Haus- und Wildschweine meist tödlich.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landwirtschaftsministerium, Untere Jagdbehörde, Landestierseuchenkontrollzentrum
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Lüdenscheid, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
Worum geht es in einem Satz?
Im Märkischen Kreis müssen Jäger ab sofort monatliche Abschusszahlen von Schwarzwild und Fallwild an die Untere Jagdbehörde melden, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu bekämpfen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Maßnahme ist die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), die für Haus- und Wildschweine gefährlich ist. Die Jäger sollen durch die monatliche Meldung der Abschusszahlen zur frühzeitigen Erkennung und Eindämmung der Tierseuche beitragen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium die Jäger im Märkischen Kreis verpflichtet, monatliche Abschusszahlen von Schwarzwild und Fallwild zu melden, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu bekämpfen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Tierseuche frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, wobei auch meldungsfreie Gebiete definiert werden können.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
Jäger müssen monatliche Abschusszahlen melden, Meldungen sind bis zum 5. des Folgemonats abzugeben, auch bei fehlendem Schwarzwild ist eine Fehlanzeige erforderlich, Daten werden an das Landestierseuchenkontrollzentrum weitergeleitet, frühzeitige Erkennung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich die Maßnahme des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums zur Meldung der Abschusszahlen von Schwarzwild und Fallwild erwähnt, um die Afrikanische Schweinepest zu bekämpfen.
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