Bund prüft Drohnenabwehr durch private Kritis-Unternehmen

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Innenpolitik: Schutz kritischer Infrastruktur

Berlin () – Vor dem Hintergrund der jüngsten Angriffe auf - und Energieversorgung arbeitet das Bundesinnenministerium an neuen Konzepten zum Schutz kritischer Infrastruktur. Laut der „Welt“ wird geprüft, ob Betreiber besonders sensibler Anlagen künftig stärker in die Abwehr von Gefahren eingebunden werden können. Dabei geht es insbesondere um den Umgang mit Drohnen.

Eine Sprecherin des Ministeriums sagte der Zeitung: „Um der von Drohnen ausgehenden Gefahr für einen wirksamen Schutz von schutzbedürftigen Einrichtungen und Unternehmen unter Beachtung des staatlichen Gewaltmonopols zu begegnen, sind komplexe rechtliche Fragen zu klären, die sowohl Zuständigkeiten des Bundes als auch der Länder tangieren.“

Die Kernfrage ist, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen private Unternehmen selbst gegen Drohnen vorgehen dürften. Im Bundesinnenministerium denkt man dafür über eine sogenannte Beleihung nach: Der Bund behielte die Aufsicht, würde die hoheitliche Aufgabe der Drohnenabwehr aber an private Akteure übertragen. Nach Informationen der „Welt“ prüfen externe Gutachter derzeit, wie sich ein solches Modell rechtssicher ausgestalten ließe.

Die Betreiber kritischer Infrastrukturen und die großen Industrieverbände sind über die des Innenministeriums informiert. Das sei als Vorschlag „bekannt“, sagte ein Sprecher von En2x, einem Zusammenschluss von Mineralölunternehmen sowie Anbietern erneuerbarer Kraft- und Brennstoffe. Er betonte, Gefahrenabwehr im Luftfahrtrecht bleibe aus Sicht des Verbandes eine staatliche Aufgabe mit Regelungen von Bund- und Länderzuständigkeiten. Auch eine Sprecherin des Verbandes der Chemischen blickte skeptisch auf das Vorhaben. Gehe es um den Schutz vor Drohnenangriffen, sei dies eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Sie sehe hier das in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium in der Pflicht.

Grund für die Zurückhaltung sind befürchtete hohe Kosten und eine mögliche gesetzliche Pflicht. Nach Informationen der „Welt“ will sich die Innenministerkonferenz in den kommenden Monaten erneut mit der Frage befassen, welche Rolle Bund, Länder und private Betreiber künftig beim Schutz kritischer Infrastruktur übernehmen sollen.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Drohnen-Vorführung für die Bundesregierung (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesinnenministerium, dts Nachrichtenagentur, Welt, En2x, Verband der Chemischen Industrie, Innenministerkonferenz, Verteidigungsministerium

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Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Angesichts jüngster Angriffe auf Strom- und Energieversorgung plant das Bundesinnenministerium neue Konzepte zum Schutz kritischer Infrastruktur, wobei laut „Welt“ geprüft wird, ob und wie Betreiber besonders sensibler Anlagen künftig stärker in die Drohnenabwehr eingebunden werden können – etwa über eine rechtlich ausgestaltete „Beleihung“ durch den Bund.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Jüngste Angriffe auf Strom- und Energieversorgung
  • Gefahr durch Drohnen für den Schutz kritischer Infrastruktur
  • Komplexe rechtliche Fragen zur Drohnenabwehr und Zuständigkeiten von Bund und Ländern
  • Zurückhaltung wegen erwarteter hoher Kosten und möglicher gesetzlicher Pflicht

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Die Betreiber kritischer Infrastrukturen und große Industrieverbände sind über die Pläne des Innenministeriums informiert, zeigen sich jedoch skeptisch bzw. kritisch
  • En2x sieht Gefahrenabwehr im Luftfahrtrecht weiterhin als staatliche Aufgabe und verweist auf Bund- und Länderzuständigkeiten
  • Der Verband der Chemischen Industrie betont eine hoheitliche Pflicht des Staates und sieht das Innenministerium in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium in der Verantwortung
  • Die Zurückhaltung wird mit befürchteten hohen Kosten und einer möglichen gesetzlichen Pflicht begründet
  • Die Innenministerkonferenz soll sich in den kommenden Monaten erneut mit der Rollenverteilung von Bund, Ländern und privaten Betreibern beim Schutz kritischer Infrastruktur befassen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Klärungsbedarf bei rechtlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern für den Schutz kritischer Infrastruktur
  • Prüfung, ob Betreiber besonders sensibler Anlagen stärker in die Gefahrenabwehr einbezogen werden können
  • Überlegungen zur hoheitlichen Übertragung von Aufgaben an private Akteure im Rahmen einer möglichen Beleihung
  • Einflüsse auf das Zusammenspiel zwischen Luftfahrtrecht und staatlicher Gefahrenabwehr
  • Erwartete Unsicherheiten und Skepsis seitens von Verbänden wegen möglicher Kostensteigerungen
  • Befürchtung einer möglichen gesetzlichen Pflicht für private Betreiber zur Beteiligung an der Drohnenabwehr
  • Erneute Befassung der Innenministerkonferenz zur künftigen Rollenverteilung zwischen Bund, Ländern und privaten Betreibern

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Es wird eine Stellungnahme zitiert: Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagt der „Welt“, „… sind komplexe rechtliche Fragen zu klären, die sowohl Zuständigkeiten des Bundes als auch der Länder tangieren.“

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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