Ex-Verfassungsrichter hält Prüfung von AfD-Teilverbot für möglich

Politik: AfD-Teilverbote in Thüringen

Berlin () – Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hält es für möglich, dass ein Verbot von AfD-Landesverbänden oder anderen Untergliederungen der Partei durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden kann.

Wenn eine Partei nicht in Gänze verfassungsfeindlich agiere, müsse sich der Staat auf die Untergliederungen beschränken, bei denen das der Fall sei, sagte der Rechtswissenschaftler dem „Stern“. Dann sei ein Teilverbot das mildere Mittel, um das von der Partei ausgehende Risiko für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren.

Dabei liege vor allem nahe, den Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke in den Blick zu nehmen.

Es müsse die Frage beantwortet werden, ob vielleicht nur Teile einer Partei existierten, die die roten Linien der Verfassung überschritten, während sich der Rest im legitimen Spektrum bewege. So würden zudem Auswüchse bekämpft und dem Rest der Partei die Chance gegeben, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren, erklärte Huber, der vor seiner Berufung an das Bundesverfassungsgericht CDU/CSU-Politiker und Innenminister von Thüringen war.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ex-Verfassungsrichter hält Prüfung von AfD-Teilverbot für möglich

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Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Peter Huber, Björn Höcke

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

AfD, Bundesverfassungsgericht, Bundesrepublik Deutschland, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Grundgesetz, freiheitlich-demokratische Grundordnung, Peter Huber, Stern, Thüringen, Björn Höcke, CDU/CSU, Thüringer Innenminister, Deutschland.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hält es für möglich, dass ein AfD-Teil- oder Landesverbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden kann, wenn nur bestimmte Untergliederungen die verfassungsrechtlichen „roten Linien“ überschreiten, wobei dann ein Teilverbot als milderes Mittel dienen könnte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Teilverbot als milderes Mittel um das von der Partei ausgehende Risiko für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesverfassungsrichter Peter Huber hält es für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot auf Ebene von AfD-Landesverbänden oder anderen Untergliederungen prüfen könnte
  • Politik und Staat müssten sich dabei auf die Untergliederungen beschränken, bei denen konkrete verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen
  • Als nahe liegend nennt Huber vor allem den Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke
  • Medien, Öffentlichkeit oder konkrete Reaktionen werden im Artikel nicht beschrieben
  • Ein Teilverbot soll als milderes Mittel dienen, um das Risiko für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren
  • Huber begründet dies mit der Idee, dass eventuell nur einzelne Teile die verfassungsmäßigen Grenzen überschritten hätten und der Rest die Chance haben sollte, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Teilverbot einzelner AfD-Untergliederungen als milderes Mittel zur Abwehr eines Risikos für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • Prüfung, ob innerhalb einer Partei nur bestimmte Teile verfassungswidrig handeln und andere im legitimen Spektrum bleiben
  • Bekämpfung möglicher Auswüchse innerhalb der Partei
  • Möglichkeit für den übrigen Teil der Partei, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren
  • Erforderlichkeit eines Prüfauftrags durch Bundestag Bundesrat oder Bundesregierung als Voraussetzung für ein gerichtliches Verfahren

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja – Peter Huber wird mit einer Stellungnahme zitiert („… sagte der Rechtswissenschaftler dem 'Stern'…“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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