Politik: Zweifel an IFG-Reform in Berlin
Berlin () – An der Begründung der Koalition für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) mehren sich Zweifel.
Wegen angeblicher Sicherheitsgründe soll der Zugang zu amtlichen Informationen eingeschränkt werden – auch, um die Gefährdung für Bundesbedienstete zu reduzieren. So hatte Regierungssprecher Stefan Kornelius die Reform kürzlich erklärt.
Der „Stern“ hat alle Ministerien nach konkreten Fällen der Bedrohung von Mitarbeitern aufgrund des IFG gefragt. Kein einziges konnte einen Fall benennen. Selbst die sicherheitsrelevanten Ministerien melden Fehlanzeige. „Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt“, teilte das Haus von Minister Johann Wadephul (CDU) mit. Auch das Entwicklungsministerium vermeldete einen Negativbescheid. Genau wie das Justizministerium. Andere Häuser erklärten, dass sie über solche Fälle „keine Statistik führen“ würden oder „man sich zu Einzelfällen nicht äußern“ würde.
Selbst im für das IFG zuständigen Bundesinnenministerium wird die Frage, ob IFG-Anfragen zu einer Gefährdung von Staatsbediensteten im Zuständigkeitsbereich von Minister Alexander Dobrindt (CSU) geführt haben, klar beantwortet: „Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragenstellung bekannt.“
Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes üben im „Stern“ deshalb nun scharfe Kritik an der vorgetragenen Begründung der Bundesregierung. Bereits heute gebe es umfangreiche Ausnahmen im IFG, wenn es um Bedienstete oder um die öffentliche Sicherheit gehe, erläutern Peter Schaar und Ulrich Kelber. Dass Gegner der Bundesrepublik an Informationen zu gelangen versuchten, seien realistische Szenarien, meint Schaar. „Sie beziehen sich aber nicht auf das IFG.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Pressekonferenz nach Koalitionsausschuss (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefan Kornelius, Johann Wadephul, Alexander Dobrindt, Peter Schaar, Ulrich Kelber
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Stern, Bundesrepublik, Bundesregierung, Auswärtiges Amt, Entwicklungsministerium, Justizministerium, Bundesinnenministerium, Minister Johann Wadephul (CDU), Minister Alexander Dobrindt (CSU), Peter Schaar, Ulrich Kelber, Stefan Kornelius, CSU, CDU
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der „Stern“ berichtet, dass es nach Anfragen bei allen Ministerien keinerlei belegte Fälle gibt, in denen IFG-Anfragen Bundesbedienstete bedroht hätten, wodurch die von der Bundesregierung genannte Sicherheitsbegründung für die geplante IFG-Reform zunehmend angezweifelt und von ehemaligen Informationsfreiheitsbeauftragten kritisiert wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- angebliche Sicherheitsgründe zur Einschränkung des Zugangs zu amtlichen Informationen
- mögliche Gefährdung von Bundesbediensteten durch IFG-Zugriffe
- Begründung der Koalition für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) mit dem Hinweis auf die Reduktion von Gefährdungen für Bundesbedienstete
- im Zusammenhang mit der Reform: behauptete Fälle von Bedrohung von Mitarbeitern aufgrund des IFG, die nach Anfrage einzelner Ministerien jedoch nicht benannt werden konnten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Der Stern hat alle Ministerien nach konkreten Fällen der Bedrohung von Mitarbeitern aufgrund des IFG gefragt
- Kein Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen
- Sicherheitsrelevante Ministerien meldeten Fehlanzeige
- Auswärtiges Amt meldete keine bekannten Fälle im Sinne der Fragestellung
- Entwicklungsministerium und Justizministerium meldeten ebenfalls Negativbescheide
- Mehrere Häuser gaben an, keine Statistik zu führen oder sich zu Einzelfällen nicht zu äußern
- Auch das zuständige Bundesinnenministerium beantwortete die Frage mit „keine Fälle bekannt“
- Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte üben scharfe Kritik an der Begründung der Bundesregierung
- Sie halten die Sicherheitsbegründung für nicht durch realen IFG-Fallbezug gestützt und verweisen auf bereits bestehende Ausnahmen im IFG
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ausnahmen und Schutzvorschriften im Informationsfreiheitsgesetz für Bedienstete und Belange der öffentlichen Sicherheit werden als bereits ausreichend dargestellt
- Zweifel an der Begründung der Bundesregierung für eine Reform werden öffentlich
- Kritik an den vorgetragenen Sicherheitsgründen wird scharf geäußert
- Die Darstellung, IFG-Anfragen führten zu einer Gefährdung von Staatsbediensteten, wird als nicht belegt zurückgewiesen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Es werden Stellungnahmen der betroffenen Ministerien bzw. Personen zitiert, etwa das Bundesinnenministerium („Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragenstellung bekannt.“) sowie Auskünfte des Auswärtigen Amtes („Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt.“) und der Kritik von Peter Schaar und Ulrich Kelber.
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