Gutachten: Asylsuchende müssen Fluchtgründe nicht beweisen

Gutachten: Asylsuchende müssen Fluchtgründe nicht beweisen

News - Politik - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Asylrecht und Flüchtlingsschutz in Deutschland

Berlin () – Der Plan der schwarz-roten Koalition, Flüchtlingen bei den Asylbehörden und vor Gericht eine umfassende Beweislast für die Gründe ihrer Verfolgung aufzuerlegen, verstößt womöglich gegen europäisches und deutsches Recht. Das ist das Fazit eines ausführlichen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das die Linksfraktion beantragt hat und über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Würden Behörden und Gerichte die „allgemeine Gefährdungslage in Zielstaaten“ nicht mehr von Amts wegen ermitteln, dann stünde das „nicht in Einklang mit EU-Recht“, heißt es in dem Gutachten. Auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz wäre es danach nicht vereinbar, Flüchtlingen den kompletten Nachweis der Risiken abzuverlangen, die ihnen beispielsweise bei Abschiebung drohten.

In dem Gutachten geht es um folgenden Satz im Koalitionsvertrag: „Aus dem Amtsermittlungsgrundsatz muss im Asylrecht der Beibringungsgrundsatz werden.“ Damit ist gemeint, dass Gerichte nicht mehr in eigener Initiative Beweise über mögliche Gefahren für Flüchtlinge erheben, sondern dass die Kläger selbst Zeugen benennen oder Dokumente vorlegen müssen. Das ginge deutlich über die bisherigen – durchaus weitreichenden – Mitwirkungspflichten hinaus, wonach Flüchtlinge den Gerichten und Behörden zwar über Ursachen und Umstände der Flucht, aber nicht über allgemeine Risikolagen im Land ihrer Herkunft Auskunft geben müssen.

Aus Sicht des Linken-Abgeordneten Aaron Valent wäre eine solche Reform „ein Frontalangriff auf die Menschenrechte“ – weil damit eine Hürde errichtet würde, die Flüchtlinge kaum überwinden könnten. Einen Gesetzentwurf gibt es zu dieser Frage noch nicht, laut Bundesregierung ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍

Captcha wird geladen ...
Bitte Spielernamen, geheimes Wort und Captcha eingeben und Spiel starten.

Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.

Top 3

Platz Name Punkte Siege
Lade Rangliste ...

Zur Tic Tac Toe 100 Topliste

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flüchtlinge (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind:

Aaron Valent

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundestag, Linksfraktion, Süddeutsche Zeitung, EU, Europäische Menschenrechtskonvention, Grundgesetz, Koalitionsvertrag, Linken

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt zu dem Schluss, dass der Plan der schwarz-roten Koalition, Flüchtlingen eine umfassende Beweislast bei Asylverfahren aufzuerlegen, möglicherweise gegen europäisches und deutsches Recht verstößt und als erheblicher Eingriff in die Menschenrechte angesehen werden könnte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Plan der schwarz-roten Koalition
  • Beweislast für Flüchtlinge bei Asylbehörden und Gericht
  • Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags
  • Antrag der Linksfraktion
  • Ermittlung der Gefährdungslage durch Behörden und Gerichte
  • Verstoß gegen europäisches und deutsches Recht
  • Satz im Koalitionsvertrag zur Änderung des Amtsermittlungsgrundsatzes
  • Flüchtlinge sollen selbst Beweise und Zeugen benennen
  • Abweichung von bisherigen Mitwirkungspflichten
  • Warnung vor Menschenrechtsverletzungen durch Reformvorschlag

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags hat Gutachten zu Koalitionsplan erstellt
  • Flüchtlingen soll umfassende Beweislast für Verfolgungsgründe auferlegt werden
  • Gutachten besagt, dass dies gegen europäisches und deutsches Recht verstößt
  • Behörden müssten die allgemeine Gefährdungslage in Zielstaaten von Amts wegen ermitteln
  • Reform würde gelten machen, dass Kläger selbst Beweise vorlegen müssen
  • Linken-Abgeordneter Aaron Valent spricht von einem Frontalangriff auf Menschenrechte
  • Aktuell gibt es noch keinen Gesetzentwurf, Prüfung durch Bundesregierung ist nicht abgeschlossen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Mögliche Verstöße gegen europäisches und deutsches Recht
  • Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
  • Widerspruch zum Grundgesetz
  • Erhöhung der Beweislast für Flüchtlinge
  • Einschränkung der Amtsermittlungspflichten der Behörden
  • Hürde für Flüchtlinge bei der Antragstellung
  • Risiko einer Untergrabung der Menschenrechte
  • Auswirkung auf die Rechtslage für Asylbewerber
  • Mögliche negative Auswirkungen auf die Rechtssicherheit
  • Potenzielle Erhöhung von Abschiebungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Linken-Abgeordneten Aaron Valent zitiert, der die Reform als "ein Frontalangriff auf die Menschenrechte" bezeichnet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert