Gutachten: Ministerium handelte bei Wehrdienst rechtswidrig

Gutachten: Ministerium handelte bei Wehrdienst rechtswidrig

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Verteidigungspolitik und Rechtsfragen in Berlin

Berlin () – Das Verteidigungsministerium hat nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages rechtswidrig gehandelt, als es Teile des Wehrpflichtgesetzes per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Gutachten, welches die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte.

Konkret geht es um eine Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Laut Gesetz brauchen sie eine Genehmigung von dem für sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen. Die Regelung gab es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht. Mit Einführung des sogenannten „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresanfang ist sie nun wieder reaktiviert worden, was aber einem Großteil von Politik und Öffentlichkeit erst Anfang April aufgefallen ist.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) versicherte daraufhin eilig, dass diese Pflicht nicht greifen werde, solange kein Ernstfall eintritt. Kurz darauf setzte sein Ministerium sie per Allgemeinverfügung außer Kraft. Doch dass das rechtens ist, daran hat der Wissenschaftliche Dienst seine Zweifel. Er kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschreite.

Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Das bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.

Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, ist das Ganze ein weiterer Beleg für „Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Sie habe ihre Zweifel an dem Vorgehen bereits geäußert, kurz nachdem das Ministerium die Allgemeinverfügung erlassen habe. Diese seien aber von Pistorius` Beamten lapidar beiseite gewischt worden.

Und in der Tat: Becker hatte die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage am 15. April auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen. Nur sieben Tage später bekam sie eine gerade mal aus drei Sätzen bestehende Antwort aus dem Verteidigungsministerium. Auf Beckers Bedenken wurde darin allerdings nicht eingegangen.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist deutlich ausführlicher. Auf 13 Seiten nehmen die Autoren die Allgemeinverfügung auseinander und unterstellen grobe, handwerkliche Fehler. So wird unter anderem auf den Grundsatz verwiesen, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“, so das Gutachten.

Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nimmt jedoch alle männlichen Personen von der Abmeldepflicht aus. Es bleibt also niemand mehr übrig, für den die Regelung noch gilt. Da dies auch noch ohne zeitliche Beschränkung erfolge, schaffe das Verteidigungsministerium damit einen „rechtlichen Dauerzustand“. Auch dazu sei die Exekutive nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“.

Laut Gutachten könnte das Verteidigungsministerium selbst die eigene Allgemeinverfügung wieder aufheben. Ebenso könnte ein Gericht diese für ungültig erklären.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeswehr-Soldaten (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind:

Boris Pistorius, Desiree Becker

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeswehr, Verteidigungsministerium, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, Linksfraktion, ARD, Bundesverfassungsgericht, Desiree Becker, SPD, Bundesregierung

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist der 15. April, als die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, die Bundesregierung auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen hat.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Das Verteidigungsministerium hat laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages rechtswidrig Teile des Wehrpflichtgesetzes außer Kraft gesetzt, indem es eine Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren ohne gesetzliche Grundlage aufhob, was von der Linksfraktion als Beleg für ministerielle Inkompetenz gewertet wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages
  • Außer Kraft setzen des Wehrpflichtgesetzes durch das Verteidigungsministerium
  • Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren
  • Genehmigungspflicht bei Auslandsaufenthalten über drei Monate
  • Wiederaktivierung der Regelung mit "Neuem Wehrdienst"
  • Politische und öffentliche Reaktion erst Ende März/Anfang April
  • Eilige Antwort und Bekanntgabe der Aussetzung durch Verteidigungsminister
  • Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
  • Kompetenzüberschreitung des Ministeriums laut Gutachten
  • Mangelnde Berücksichtigung von rechtlichen Bedenken der Linken-Fraktion
  • Kritik an handwerklichen Fehlern im Gutachten
  • Fehlende Ausnahmen von der Abmeldepflicht in der Allgemeinverfügung
  • Schaffung eines rechtlichen Dauerzustands ohne Befugnis der Exekutive

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages sieht Handeln des Verteidigungsministeriums als rechtswidrig an
  • Linksfraktion hatte Gutachten in Auftrag gegeben, das auf Probleme hinweist
  • Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren vorläufig außer Kraft gesetzt
  • Verteidigungsminister Boris Pistorius versicherte, die Pflicht werde nicht angewendet, solange kein Ernstfall eintritt
  • Allgemeinverfügung sollte diese Pflicht aussetzen, jedoch rechtliche Zweifel daran
  • Desiree Becker von der Linksfraktion kritisierte Ministerium für Inkompetenz
  • Bundesregierung reagierte auf Beckers Bedenken mit einer kurzen Antwort ohne Substanz
  • Gutachten weist auf grobe Fehler in der Allgemeinverfügung hin
  • Alle männlichen Personen werden von der Abmeldepflicht ausgenommen, wodurch ein rechtlicher Dauerzustand entsteht
  • Ministerium könnte eigene Verfügung aufheben oder ein Gericht könnte sie für ungültig erklären

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Rechtswidriges Handeln des Verteidigungsministeriums
  • Überschreitung der Kompetenzen als Teil der Exekutive
  • Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung
  • Möglichkeit der Aufhebung der Allgemeinverfügung durch das Verteidigungsministerium oder ein Gericht
  • Schaffung eines rechtlichen Dauerzustands ohne zeitliche Beschränkung
  • Vorwurf der Inkompetenz und des ministeriellen Versagens
  • Ignorierung von Rechtsfehler-Hinweisen seitens der Linken-Fraktion

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Desiree Becker, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, bezeichnet das Vorgehen des Verteidigungsministeriums als "Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen".

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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