Sicherheit im Bundestag: Zugänge abgelehnt
Berlin () – Der Deutsche Bundestag hat die Erteilung von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen für mehrere Mitarbeiter von Abgeordneten abgelehnt. Grundlage dieser Entscheidung seien „sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung“, teilte die Bundestagsverwaltung am Mittwoch mit.
Bei allen abgelehnten Antragstellern erschien es demnach möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu „verfassungsfeindlichen Zwecken“ missbraucht werden könnte. Damit wäre bei einer Ausstellung des Ausweises ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages verbunden. Es lägen „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigen könnte.
„Der Deutsche Bundestag ist ein offenes Parlament – gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen“, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestages könne es keine Kompromisse geben. Bei allen, die eigenständig Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen des Deutschen Bundestages haben, dürfe es keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben. „Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich“, so Klöckner.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Deutscher Bundestag (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Julia Klöckner
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Deutscher Bundestag, Bundestagsverwaltung, Julia Klöckner, CDU
Wann ist das Ereignis passiert?
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Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Ereignisse finden statt in: Berlin, Deutscher Bundestag.
Worum geht es in einem Satz?
Der Deutsche Bundestag hat die Hausausweise und Zugangsberechtigungen für mehrere Mitarbeiter von Abgeordneten aus Sicherheitsgründen abgelehnt, da bestehende Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit und das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung der Zugänge für verfassungsfeindliche Zwecke bestehen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Abgelehnte Anträge auf Hausausweise und Zugangsberechtigungen für Mitarbeiter von Abgeordneten
- Sicherheitskritische Erkenntnisse während der Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Möglichkeit des Missbrauchs von Hausausweisen zu verfassungsfeindlichen Zwecken
- Risiken für Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages
- Tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen
- Schutz der Sicherheit von Abgeordneten und Personen im Bundestag
- Erfordernis der persönlichen Zuverlässigkeit für Zugang zu Gebäuden und IT-Systemen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundestag lehnt Hausausweise und Zugangsberechtigungen ab
- Entscheidung basiert auf sicherheitskritischen Erkenntnissen
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- Tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen
- Bundestagspräsidentin betont Schutz der Demokratie
- Keine Kompromisse bei innerer und äußerer Sicherheit
- Zweifel an persönlicher Zuverlässigkeit der Antragsteller erforderlich
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ablehnung von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen
- Risiko für Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages
- Beeinträchtigung der Sicherheit von Abgeordneten
- Kompromisslose Haltung zur inneren und äußeren Sicherheit
- Zweifeln an persönlicher Zuverlässigkeit bei Zugang zu Gebäuden und IT-Systemen
- Notwendigkeit zur Wahrung der Demokratie und des Schutzes des Parlaments
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) zitiert. Sie betont die Notwendigkeit, die innere und äußere Sicherheit des Bundestages zu schützen und dass bei der Vergabe von Zugangsberechtigungen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Antragsteller bestehen dürfen.
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