Gericht: Bundestag darf Abgeordnetenmitarbeitern Ausweis verweigern

Politik in Berlin: Zugangskontrollen für Mitarbeiter

() – Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten haben keinen Anspruch auf einen personalisierten Bundestagsausweis. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hat am Freitag das Oberverwaltungsgericht Berlin- bestätigt.

Nach der Hausordnung des Deutschen Bundestages und den Zugangs- und Verhaltensregeln müssen sich Mitarbeiter von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, bevor ihnen Ausweise ausgestellt werden. Die Bundestagsverwaltung hatte dem Kläger die Ausstellung aufgrund von Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Mitarbeiters verweigert. Das hatte zur Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugang zu nicht öffentlichen Gebäuden des Deutschen Bundestages erhielt.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass der betroffene Mitarbeiter auch im Beschwerdeverfahren nicht überzeugend dargelegt habe, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze. Die Bundestagsverwaltung durfte daher davon ausgehen, dass er wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen und zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstelle.

Der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichts wies auch den Einwand des Mitarbeiters zurück, dass der Verwaltung ohne ausreichende gesetzliche Grundlage getroffen wurde. Die Hausordnung des Bundestages biete eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage, so die Richter. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutscher Bundestag, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Bundestagsverwaltung.

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Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten haben keinen Anspruch auf einen personalisierten Bundestagsausweis, da sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen müssen und Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters aufgrund seiner Kontakte zu russischen Stellen nicht ausgeräumt wurden, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verwaltungsgericht Berlin bestätigte Urteil
  • Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten beantragte Ausweis
  • Zweifel an Zuverlässigkeit des Mitarbeiters
  • Notwendigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung
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  • Einwand gegen mangelnde gesetzliche Grundlage abgelehnt
  • Hausordnung des Bundestages als Ermächtigungsgrundlage

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Kein Zugang zu nicht öffentlichen Gebäuden des Deutschen Bundestages
  • Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages
  • Unanfechtbarkeit des Beschlusses
  • Bestätigung der gesetzlichen Grundlagen für die Entscheidung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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