Hauptverhandlung gegen Iraner wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Hauptverhandlung gegen Iraner wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

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Hauptverhandlung gegen Iraner wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

() – In dem Staatsschutzverfahren gegen einen 26-jährigen iranischen Staatsangehörigen hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage der Zentralstelle Terrorismusverfolgung zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Angeklagten wird unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag, den 11. September, um 9:30 Uhr im Saal 1 des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts.

Die Sitzung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Weitere Termine sind für den 18. und 19. September sowie den 7., 8., 30. und 31. Oktober sowie den 4. und 5. November und den 25. und 26. November vorgesehen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft dem Iraner vor, im Januar 2024 eine andere Person in einem Telegram-Chat gebeten zu haben, ihm die Herstellung einer Bombe beizubringen. Zudem soll er Geldbeträge zur Unterstützung des IS in die Türkei transferiert haben.

Der Angeklagte befindet sich seit Oktober 2024 in Untersuchungshaft.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es sind keine vollständigen Namen von Personen im Artikel erwähnt. Der Angeklagte wird lediglich als "ein 26-jähriger iranischer Staatsangehöriger" bezeichnet, ohne namentliche Nennung.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht Düsseldorf, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, IS.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 11. September 2024 statt, mit weiteren Terminen am 18. und 19. September, sowie am 7., 8., 30. und 31. Oktober, und am 4., 5., 25. und 26. November 2024.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Düsseldorf

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage gegen einen 26-jährigen iranischen Staatsangehörigen, der wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt ist, zur Hauptverhandlung zugelassen, die am 11. September beginnt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die mutmaßliche Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch einen 26-jährigen iranischen Staatsangehörigen, der im Januar 2024 in einem Telegram-Chat um Anleitung zur Herstellung einer Bombe bat und Geldbeträge zur Unterstützung des IS in die Türkei transferieren wollte.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel berichtet, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anklage gegen einen iranischen Staatsangehörigen zur Hauptverhandlung zugelassen hat, wobei ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Die Öffentlichkeit und Medien haben auf die Erhebung der Vorwürfe reagiert, wobei die Unschuldsvermutung für den Angeklagten gilt und mehrere Gerichtstermine festgelegt wurden.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Hauptverhandlung zugelassen, Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Unschuldsvermutung gilt, Angeklagter in Untersuchungshaft seit Oktober 2024, Termine für weitere Verhandlungen festgelegt.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es werden lediglich die Anklagepunkte und der Ablauf des Verfahrens dargestellt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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