GBA: Haftbefehl gegen mutmaßlichen IS-Unterstützer
Karlsruhe () – Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen einen russischen Staatsangehörigen erwirkt. Der Beschuldigte sei „dringend verdächtig“, als Heranwachsender eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben, teilte der Generalbundesanwalt (GBA) am Donnerstagnachmittag mit. Daneben werden ihm versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu sein. In deren Auftrag habe er Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt, so der Vorwurf.
Am 20. Februar habe er sich zum Flughafen Berlin-Brandenburg begeben – mit dem Ziel, in das Operationsgebiet des IS zu reisen und sich dort der Vereinigung anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen, heißt es im Haftbefehl. Auf dem Weg zum Boarding wurde er festgenommen.
Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür sei zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 21. Februar gewesen, hieß es weiter. Die Bundesanwaltschaft hat die von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg geführten Ermittlungen übernommen.
Der russische Staatsangehörige wurde am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt den des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Generalbundesanwalt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine spezifischen vollständigen Namen von Personen. Es werden lediglich allgemeine Titel und Bezeichnungen erwähnt, wie "Generalbundesanwalt" und "Bundesanwaltschaft", aber keine individuellen Namen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt (GBA), Bundesgerichtshof, Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg, Islamischer Staat (IS)
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am 20. Februar statt. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel wurde am 21. Februar ausgestellt. Der Bericht erwähnt den Donnerstag als den Tag, an dem die Bundesanwaltschaft den Haftbefehl erwirkt hat, aber kein spezifisches Datum für diesen Donnerstag wird angegeben.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Karlsruhe, Flughafen Berlin-Brandenburg, Brandenburg an der Havel.
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesanwaltschaft hat einen Haftbefehl gegen einen russischen Staatsangehörigen erwirkt, der verdächtigt wird, als Heranwachsender den sogenannten "Islamischen Staat" unterstützt und sich zum Beitritt und militärischen Training in dessen Operationsgebiet entschlossen zu haben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die Festnahme eines russischen Staatsangehörigen, der verdächtigt wird, eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben, insbesondere durch die Übersetzung von Propagandamaterial des "Islamischen Staates". Zudem plante er eine Reise in das Operationsgebiet des IS, um sich dort militärisch ausbilden zu lassen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass die Bundesanwaltschaft einen Haftbefehl gegen einen russischen Staatsangehörigen erwirkt hat, der verdächtigt wird, eine terroristische Vereinigung unterstützt und planmäßig versucht hat, sich dem IS anzuschließen. Die Festnahme und die anschließende Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft zeigen die entschlossene Reaktion der deutschen Behörden auf terroristische Aktivitäten.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Haftbefehl gegen den Beschuldigten, Verdacht auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Festnahme am Flughafen Berlin-Brandenburg, Untersuchungshaft, Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Generalbundesanwalts (GBA) zitiert. Dieser äußert, dass der Beschuldigte "dringend verdächtig" sei, als Heranwachsender eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben, und er ihm versuchte Mitgliedschaft sowie Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen wird.
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