Schulstart in Sachsen: Tipps zum Fotografieren und Filmen

Schulstart in Sachsen: Tipps zum Fotografieren und Filmen

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Schulstart in Sachsen: Tipps zum Fotografieren und Filmen

() – Zum Schulstart in am 9. August gibt die Sächsische - und Transparenzbeauftragte (SDTB) Hinweise zum Fotografieren und Filmen in Schulen. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Juliane Hundert teilte am Dienstag mit, dass die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen stets beachtet werden müssen.

Sie weist darauf hin, dass sie immer wieder Eingaben zu diesem Thema erhält.

dürfen grundsätzlich ihr eigenes Kind fotografieren und die Bilder im Familien- und Freundeskreis teilen. Sind auf den Aufnahmen andere Kinder zu sehen, ist eine Veröffentlichung in oder auf öffentlichen Webseiten nur mit Einwilligung der betroffenen Eltern möglich.

Viele Schulen richten Fotozonen ein, um den unterschiedlichen Wünschen gerecht zu werden.

Für Schulen gelten strengere Regeln: Lehrkräfte und von der Schule beauftragte Dritte benötigen für Bild- und Tonaufnahmen von Schülern die Einwilligung der Sorgeberechtigten. In Sachsen können Kinder ab 14 Jahren selbst zustimmen, sofern sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Klassenraum in einer Schule (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Juliane Hundert, Schulen

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 9. August statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Dresden

Worum geht es in einem Satz?

Zum Schulstart in Sachsen am 9. August gibt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Hinweise, dass beim Fotografieren und Filmen in Schulen die Persönlichkeitsrechte zu beachten sind und für Aufnahmen von Schülern die Einwilligung der Eltern erforderlich ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das Ereignis sind wiederholte Eingaben zur Thematik des Fotografierens und Filmens in Schulen, wodurch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Hinweise zu den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen gibt.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Juliane Hundert am Schulstart in Sachsen Hinweise zum Fotografieren und Filmen in Schulen gibt, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren. Es wird betont, dass Eltern ihre eigenen Kinder fotografieren dürfen, jedoch für Bilder, auf denen andere Kinder zu sehen sind, eine Einwilligung der Eltern erforderlich ist.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Persönlichkeitsrechte müssen beachtet werden, Veröffentlichung in sozialen Netzwerken nur mit Einwilligung, Schulen müssen strengere Regeln beachten, Lehrkräfte benötigen Einwilligung der Sorgeberechtigten, Kinder ab 14 Jahren können selbst zustimmen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Juliane Hundert, die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, betont, dass bei Foto- und Filmaufnahmen in Schulen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen stets beachtet werden müssen und dass sie häufig Eingaben zu diesem Thema erhält.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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