Agrarminister scheitert mit Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeiter

Agrarminister scheitert mit Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeiter

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Agrarminister scheitert mit Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeiter

() – Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) ist mit seinem Vorhaben gescheitert, für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft Ausnahmen beim Mindestlohn einzuführen. Wie die „Rheinische Post“ (Mittwochsausgabe) berichtet, ist eine solche Ausnahmeregelung rechtlich nicht zulässig.

Zu diesem Ergebnis sei eine von Rainer in Auftrag gegebene Prüfung im Ministerium gekommen, schreibt die Zeitung weiter. Danach widerspreche eine solche Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot, welches unter anderem im Grundgesetz geregelt ist.

Rainer hatte eine Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft ausdrücklich nicht ausgeschlossen und die hausinterne Prüfung in Auftrag gegeben, nachdem der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, im Vorfeld des Bauerntages vorgeschlagen hatte, den Mindestlohn für ausländische Saisonbeschäftigte auf 80 Prozent zu begrenzen. Auf dem Bauerntag bekräftigte Rainer sein Vorgehen.

In der war die Absicht des Ministers umstritten. So hat die SPD Sonderregelungen beim Mindestlohn strikt abgelehnt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bauer mit Traktor (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeslandwirtschaftsminister, Alois Rainer, CSU, Rheinische Post, Deutscher Bauernverband, Joachim Rukwied, Bauerntag, SPD

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Deutschland.

Worum geht es in einem Satz?

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ist gescheitert, eine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft einzuführen, da eine entsprechende Regelung rechtlich unzulässig ist und dem Diskriminierungsverbot widerspricht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das gescheiterte Vorhaben von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer zur Einführung von Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte ist eine rechtliche Prüfung, die ergab, dass solche Regelungen dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz widersprechen. Der Vorschlag wurde unter anderem durch die Forderung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes angestoßen, stieß jedoch innerhalb der Koalition auf Widerstand, insbesondere von der SPD.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass die Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer zur Einführung von Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte gescheitert sind, da diese rechtlich nicht zulässig sind und gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz verstoßen würden. Zudem war die Absicht innerhalb der Koalition umstritten, besonders die SPD lehnt solche Sonderregelungen strikt ab.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: gescheitertes Vorhaben von Alois Rainer, rechtliche Unzulässigkeit der Ausnahmeregelung, Widerspruch zum Diskriminierungsverbot, Ablehnung von Sonderregelungen durch die SPD.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Reaktion zitiert. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte eine Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft ausdrücklich nicht ausgeschlossen und bekräftigte sein Vorhaben auf dem Bauerntag, obwohl die SPD solche Sonderregelungen strikt ablehnte.

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