Mindestlohn bei Saisonarbeitern: Bas lässt Vorstoß zurückweisen

Mindestlohn bei Saisonarbeitern: Bas lässt Vorstoß zurückweisen

News - Wirtschaft - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Mindestlohn bei Saisonarbeitern: Bas lässt Vorstoß zurückweisen

Berlin () – Das Haus von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lehnt Gedankenspiele von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) ab, für Saisonarbeiter beim Mindestlohn Ausnahmen zuzulassen.

„Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt“, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel.

Er berief sich auch auf das in der Koalition Vereinbarte: „Der Koalitionsvertrag sieht die Schaffung einer Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht vor.“ Zudem erinnerte der Sprecher an die allgemeine Funktion des Mindestlohns: „Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist als absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet, die branchenübergreifend in jedem Arbeitsverhältnis gilt und ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit sichern soll. Mit dieser Zielrichtung wäre es nicht vereinbar, in einzelnen Branchen Ausnahmen zuzulassen.“

Allein der Umstand, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei, rechtfertige eine niedrigere Bezahlung nicht. Agrarminister Rainer hatte sich offen für die Forderung von Bauernpräsident Joachim Rukwied gezeigt, den Mindestlohn für Saisonarbeiter zu kürzen.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍

Captcha wird geladen ...
Bitte Spielernamen, geheimes Wort und Captcha eingeben und Spiel starten.

Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.

Top 3

Platz Name Punkte Siege
Lade Rangliste ...

Zur Tic Tac Toe 100 Topliste

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bauer auf Traktor (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Bärbel Bas, Alois Rainer, Joachim Rukwied

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bärbel Bas, SPD, Alois Rainer, CSU, Tagesspiegel, Koalition, Bauernpräsident Joachim Rukwied

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas lehnt die von Agrarminister Alois Rainer ins Gespräch gebrachte Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeiter ab, da dies gegen nationale und europäische Rechtsvorschriften verstoßen würde und im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für die Diskussion über Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter ist der Forderung von Agrarminister Alois Rainer, unterstützt von Bauernpräsident Joachim Rukwied, nach einer Senkung des Mindestlohns in der Landwirtschaft. Dies wird jedoch von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und ihrem Ministerium abgelehnt, da sie diese Maßnahmen als Diskriminierung und als Verstoß gegen nationale und europäische Gesetze betrachten, die den Mindestlohn als garantierte Lohnuntergrenze schützen sollen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktion der Politik zeigt, dass das Ministerium von Bärbel Bas entschieden gegen die Überlegungen von Agrarminister Rainer ist, Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeiter zuzulassen, und verweist auf bestehende rechtliche sowie koalitionsvertragliche Rahmenbedingungen, die eine Diskriminierung ausschließen. Der Sprecher betont die Bedeutung des Mindestlohns als Schutzmaßnahme und lehnt die Argumentation, dass eine niedrigere Bezahlung aufgrund fehlender Sozialversicherung zulässig sei, ab.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel genannten Folgen oder Konsequenzen sind: unzulässige Diskriminierung, kein sachlicher Grund, Abweichung vom Koalitionsvertrag, keine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte, Verletzung der allgemeinen Funktion des Mindestlohns, kein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz, keine Austauschgerechtigkeit, keine niedrigere Bezahlung aufgrund fehlender Sozialversicherungspflicht.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Hauses von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zitiert. Ein Sprecher des Ministeriums lehnt die Ideen von Agrarminister Alois Rainer ab und betont, dass eine Herabsetzung des Mindestlohns für Saisonarbeiter eine unzulässige Diskriminierung darstelle, die weder national noch europäisch rechtlich gerechtfertigt sei.

Berlin und der Mindestlohn für Saisonarbeiter

In Berlin wird das Thema Mindestlohn für Saisonarbeiter aktuell kontrovers diskutiert. Die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas lehnt die Idee von Agrarminister Alois Rainer ab, Ausnahmen für Saisonkräfte zu schaffen. Ihrer Meinung nach würde eine solche Maßnahme sowohl national als auch europäisch rechtlich nicht haltbar sein. Der Koalitionsvertrag unterstützt diese Position, indem er keine Ausnahmen vom Mindestlohn vorsieht. Der Mindestlohn soll als Schutzmechanismus für Arbeitnehmer fungieren und eine faire Bezahlung sicherstellen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert